Der Flüchtlingsausweis soll kommen

Lange Schlangen von Flüchtlingen stehen vor den zuständigen Ämtern und warten auf ihre Registrierung. Das bisherige System hat bislang nicht funktioniert. Hier soll ein Ausweis für Flüchtlinge das Problem lösen.
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Flüchtlinge sollen einen einheitlichen Ausweis bekommen. Das Gesetz dazu hat nun den Bundesrat passiert.
dpa Flüchtlinge sollen einen einheitlichen Ausweis bekommen. Das Gesetz dazu hat nun den Bundesrat passiert.

Berlin - Mit einem einheitlichen Ausweis für alle Flüchtlinge will die Bundesregierung die Registrierung von Asylsuchenden erleichtern und den Datenaustausch bei den zuständigen Behörden verbessern.

Das Kabinett verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf, der im Januar durch Bundestag und Bundesrat gehen soll. Der Ausweis soll bis zum Sommer nächsten Jahres flächendeckend eingeführt werden.

Künftig soll beim ersten Kontakt der Flüchtlinge mit einer Behörde ein umfangreicher Datensatz angelegt werden, auf den alle zuständigen Stellen zugreifen können. Bislang gibt es bei der Registrierung und dem weiteren Datenaustausch erhebliche Probleme.

 

Fälschungssicherer Ausweis zur Verhinderung von Falschangaben

 

In dem Gesetzentwurf heißt es, die Asylverfahren seien mit im Durchschnitt knapp sechs Monaten zu lang. Die betroffenen Personen lebten deshalb lange in Unsicherheit über ihr weiteres Schicksal. Ziel sei es, die Anzahl der nicht registrierten Asylsuchenden zu reduzieren und jederzeit eine Identifizierung möglich zu machen. Auch Mehrfach-Registrierungen, falsche Angaben und unerlaubte Einreisen sollen dadurch verhindert werden.

Der Flüchtlingsausweis ("Ankunftsnachweis") soll mit "fälschungssicheren Elementen" ausgestattet sein und alle bei der Erstregistrierung erhobenen Daten enthalten. Dazu gehören neben den Personalien auch Fingerabdrücke, Herkunftsland, Kontaktdaten, Gesundheitsinformationen wie Impfungen sowie Angaben über Ausbildung und Qualifikation.

Lesen Sie hier: "Schichtarbeit macht in den Außenstellen keinen Sinn": Weise weist Kritik zurück

Damit soll eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt möglich werden. Auch die gerechtere Verteilung auf die Bundesländer könne dadurch erleichtert werden, heißt es.

Zur Verhinderung von Doppel-Registrierungen sollen alle betroffenen Stellen mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem ("Fast-ID") ausgerüstet werden. Alle Behörden werden verpflichtet, die erhobenen Daten an das Ausländerzentralregister zur Speicherung zu übermitteln.

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