Der Ball rollt nur, wenn der Chef es will

Wenn die deutsche Mannschaft kickt, wollen viele vor den Bildschirm. Aber irgendwer muss bei der Arbeit bleiben. Da wächst die Versuchung, im Büro Radio zu hören oder den Fernseher anzuschalten. Darf man das?
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Während der EM wollen viele Arbeitnehmer lieber fernsehen als malochen
dpa Während der EM wollen viele Arbeitnehmer lieber fernsehen als malochen

Wenn die deutsche Mannschaft kickt, wollen viele vor den Bildschirm. Aber irgendwer muss bei der Arbeit bleiben. Da wächst die Versuchung, im Büro Radio zu hören oder den Fernseher anzuschalten. Darf man das?

Fußballspiele bergen Konfliktstoff. Da geraten sich die Fans zweier Mannschaften schon mal in die Haare. Aber nicht nur das: Auch am Arbeitsplatz führt die Begeisterung fürs Kicken oft zu Auseinandersetzungen - meist zwischen Chef und Mitarbeitern und meist darüber, wie viel Fußball sich mit der Arbeit vereinbaren lässt. Das gilt gerade für Großereignisse wie die Europameisterschaft.

«Nach den Erfahrungen der WM 2006 ist davon auszugehen, dass es diesen Sommer wieder solche Probleme geben wird», sagte Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg. Das betrifft Arbeitnehmer, die fürs Fußball gucken gerne Urlaub hätten und ihn nicht bewilligt bekommen ebenso wie andere, die die Spiele zumindest am Radio verfolgen möchten. Einen Anspruch auf Fußball am Arbeitsplatz haben sie nicht. «Nüchtern betrachtet gibt es nun einmal Wichtigeres als Fußball», sagt Eckert. «Das heißt, man muss immer die Interessen gegeneinander abwägen. Die betrieblichen Interessen haben aber grundsätzlich Vorrang» - auch während EM-Spielen der Deutschen.

Nicht einfach ungefragt den Fernseher einschalten

«Ob Übertragungen am Fernseher, PC oder mit dem Beamer auf die Leinwand erlaubt sind, muss der Arbeitgeber entscheiden beziehungsweise der zuständige Vorgesetzte», erläutert Eckert. Einfach den Fernseher einzuschalten, wenn die deutsche Mannschaft spielt, gehe jedenfalls nicht: «Da lässt sich schwer argumentieren, man könne nebenher ungestört arbeiten.» Eine Alternative könne sein, für solche Fälle zu vereinbaren, dass die Spiele der deutschen Elf, die während der Arbeitszeit übertragen werden, im Fernsehen geguckt werden können und die Zeit dann nachgearbeitet wird. Etwas anders sieht es beim Radio aus: «Das ist sicher ein Grenzfall», sagt Eckert. «Da ist zumindest vorstellbar, dass man einerseits zuhören und andererseits weiterarbeiten kann.» Allerdings gilt auch hier: Der Chef könnte es verbieten. Gibt er dagegen grünes Licht, hat das zwei Konsequenzen: Er muss es allen erlauben - es sei denn, die Arbeitssituation ist in einzelnen Abteilungen sehr unterschiedlich. Und er muss für die Radios GEZ-Gebühren bezahlen.

Im Zweifel kann gelost werden

Ein häufiger Streitpunkt während sportlicher Großereignisse ist die Frage, wer Urlaub bekommt: «Es geht ja nicht, dass alle Arbeitnehmer wegbleiben. Der Arbeitgeber kann darüber entscheiden und Urlaubswünsche auch ablehnen», sagt der Fachanwalt. Üblich sei, den Urlaub der Reihenfolge nach zu bewilligen, wenn es mehr Interessenten gibt als tatsächlich weg können. «Wenn alle ihren Urlaubsantrag gleichzeitig abgeben, muss zunächst auf individuelle Bedürfnisse Rücksicht genommen werden, notfalls ist Auslosen erlaubt.» Auch wer eine oder mehrere Karten für Spiele in Österreich oder der Schweiz ergattern konnte, hat keinen Anspruch darauf, auch frei zu bekommen. «Der Chef kann das ablehnen.»

Der Arbeitgeber wägt ab

Bei der WM habe es dieses Problem durchaus gegeben, aber mehr mit Arbeitnehmern, die Urlaub verlangten, weil sie die Spiele zu Hause gucken wollten. «Da dürfte es bei der EM weniger Auseinandersetzungen geben», sagt Eckert. «Aber mit jeder Runde, die die deutsche Mannschaft weiterkommt, wird das Interesse sicher größer.» Natürlich können Arbeitnehmer auch kurzfristig Urlaubsanträge stellen, wenn die deutsche Mannschaft ins Finale kommt und sie dafür zum Public Viewing in die Nachbarstadt reisen wollen. «Aber der Arbeitgeber wägt das dann mit den betrieblichen Erfordernissen ab.» Eines sollten Arbeitnehmer aber nicht tun, falls der Urlaub nicht bewilligt wird: krank feiern. Denn wenn sie dann unter den jubelnden Fans entdeckt werden, kann das der Arbeitgeber als Betrugsversuch werten. Und das wäre ein Kündigungsgrund - so weit muss die Begeisterung für den Fußball dann doch nicht gehen. (dpa)

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