Debatte um Pressekodex: Nationalität von Straftätern nennen?
Der Presserat hält an seiner Regel fest, dass die Nationalität nur dann genannt werden soll, wenn ein „begründeter Sachbezug“ zur Tat besteht. Damit kann man arbeiten, schreibt AZ-Vize Timo Lokoschat.
In der Kommunikationswissenschaft gibt es die so genannte Gatekeeper-Theorie. Gatekeeper bedeutet auf Deutsch so viel wie Schleusenwärter. Er entscheidet, was durchkommt und was nicht. Journalisten seien solche Schleusenwärter, postulierte der US-Medienforscher Walter Lippmann. Das war 1950. Seitdem sind 66 Jahre vergangen, die Welt hat sich verändert.
Längst sind die Journalisten nicht mehr die allmächtigen Schleusenwärter, die die Informationsflut im Alleingang kanalisieren; Leser und User bedienen sich zahlreicher zusätzlicher Informationsquellen, surfen zum Beispiel direkt die Seite der Münchner Polizei an und lesen dort unter anderem, welche Nationalität ein Täter hat.
Als Zeitung stehen wir vor einem Dilemma: Verbreiten wir diese Informationen, schüren wir möglicherweise Ressentiments, verschweigen wir sie, vernachlässigen wir unter Umständen unseren Informationsauftrag, bevormunden den Leser und leisten „Lügenpresse“-Vorwürfen Vorschub.
Nur wer Probleme sichtbar macht, kann sie angehen
Laut Pressekodex, Ziffer 12.1, gehört die Nationalität nur dann in einen Artikel, wenn ein „begründeter Sachbezug“ zur Tat besteht. Eine Regel, die jetzt bestätigt wurde, die sicher nicht ideal ist, aber mit der wir arbeiten können: gerade weil sie so schwammig ist und jedem Medium Interpretationsspielräume lässt. Diese werden wir weiterhin nutzen. Sprich: im Einzelfall entscheiden.
Beispiel Kölner Silvesternacht: Hier gibt es gute Argumente, die Herkunft der Tatverdächtigen zu nennen: Die Männer waren in ihren nordafrikanischen und arabischen Heimatländern mitunter einer patriarchalischen, frauenfeindlichen Sozialisation ausgesetzt – insofern spielt ihre Nationalität durchaus eine Rolle. Nur von seltsam herkunftslosen „jungen Männern“ zu schreiben, wird den Vorfällen nicht gerecht und treibt aufrechte Demokraten mindestens ins Nichtwählerlager.
Obendrein erweist eine solche Verschleierung muslimischen Bürger- und Frauenrechtlerinnen in Deutschland einen Bärendienst. Sie machen seit Jahren auf die Probleme einer gewaltverherrlichenden Machokultur aufmerksam. Ihnen kann die Presse durch eine transparente Berichterstattung helfen. Nur wer Probleme sichtbar macht, ist in der Lage, sie anzugehen.
Nach wie vor wird es jedoch Fälle geben, in denen wir die Nationalität nicht in die Zeitung schreiben, obwohl sie uns bekannt ist. Klaut zum Beispiel ein Italiener einen Flachbildfernseher aus dem Elektromarkt, gibt es keinen begründbaren Sachbezug zwischen seiner Nationalität und der Tat. Wie sollte der auch aussehen? Hat der Italiener eine Neigung zum Flachbildfernseherklau? Eine absurde Vorstellung. Und rassistisch.
Wir schreiben ja auch nicht, ob ein Täter Raucher ist oder nicht. Es sei denn, es gibt den Sachbezug. Der wäre gegeben, wenn er mit einem Nichtraucher wegen seines Lasters in Streit gerät und es zu Gewalt kommt. Sonst nicht.