De Maiziere verteidigt BKA-Gesetz in Karlsruhe
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die neuen Befugnisse des Bundeskriminalamtes in Karlsruhe verteidigt. Das BKA arbeite in Rahmen der Gesetze entschlossen, aber mit Augenmaß dafür, den Rechtsstaat zu erhalten, sagte de Maizière vor dem Bundesverfassungsgericht.
Karlsruhe - Den häufig geäußerten Vorwurf, Deutschland sei ein Überwachungsstaat, "weise ich scharf zurück." Die Verfassungsrichter müssen prüfen, ob Reformen im BKA-Gesetz gegen Grundrechte der Bürger verstoßen. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte 2009 erstmals Kompetenzen zur "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" erhalten, etwa zu Online-Durchsuchungen und längerfristigen Observierungen.
Dagegen haben der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), Grünen-Politiker, Journalisten, Rechtsanwälte und ein Arzt geklagt.
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"Die Klage richtet sich nicht gegen das BKA" oder die Ermittlungen an sich, sagte der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch als Prozessvertreter Baums. Aber das BKA-Gesetz könne so nicht bleiben, da es an vielen Stellen zu unklar sei und die Grundrechte von Bürgern nicht wahre. Die Kläger verlangen unter anderem höhere Schranken für das Ausspähen von Computern und für den Spähangriff in Wohnungen.