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Datenschutz-Urteil des EuGH: Sinnvoll nutzen

Der AZ-Korrespondent über das Urteil des EuGH.
Bernhard Junginger |
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Datenschutz, das stellt das Urteil aus gutem Grund erneut klar, ist ein hohes Gut. Ein Rechtsstaat darf keinesfalls jeden Bürger jederzeit überwachen, nur aus einem diffusen Generalverdacht heraus. Ebenso wichtig aber ist die Abwehr von Verbrechen und Terror. Es bedarf praktikabler Mittelwege. Einer könnte das "Quick-Freeze-Verfahren" sein. Sobald es einen Anfangsverdacht gegen eine Person gibt, kann der Internet- oder Mobilfunkanbieter auf Antrag der Ermittlungsbehörde deren Daten "einfrieren", also sichern. Herausgegeben werden sie aber erst nach richterlichem Beschluss.

Jetzt ist es an Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP), den vorhandenen Spielraum so sinnvoll wie möglich zu nutzen.

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  • Der wahre tscharlie am 21.09.2022 16:00 Uhr / Bewertung:

    Das EuGH-Urteil ist absolut richtig. Und wie richtig geschrieben, könnte das "Quick-Freeze-Verfahren" eine Möglichkeit sein.
    Spannend wird es aber werden, wie man in Bayern mit dem Urteil umgehen wird.

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