Datenschützer gegen Meldepflicht von Hotels

"Das trifft jeden, der in einem Hotel übernachtet, auch wenn gar keine Gefährdung von ihm ausgeht", sagte der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, der dpa.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Magdeburg - Die Meldepflicht von Hotels stößt bei den Datenschützern in Bund und Ländern auf Kritik. "Das trifft jeden, der in einem Hotel übernachtet, auch wenn gar keine Gefährdung von ihm ausgeht", sagte der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, der dpa.

Die im neuen Meldegesetz vorgesehene Regelung sei eine unzulässige Vorratsspeicherung. Die Daten seien außerdem für die Ermittlungen der Polizei gegen Straftäter kaum zu gebrauchen, weil Verbrecher leicht einen falschen Namen angeben könnten. "Das ist eine überschießende Regelung, die ihr Ziel gar nicht trifft", sagte von Bose.

Die Datenschützer von Bund und Ländern haben sich vor wenigen Tagen auf eine gemeinsamen Erklärung zur Abschaffung der Hotelmeldepflicht geeinigt. "Hotelgäste dürfen nicht schlechthin als Gefahrenquelle oder (potenzielle) Straftäter angesehen und damit in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden", heißt es in dem Papier.

Neu ist die geplante bundesweite Regelung nicht, in den Ländern gibt es heute ähnliche Vorgaben. Bislang lag das Melderecht in der Zuständigkeit der Länder und soll künftig Bundesrecht sein.

Für scharfe Kritik selbst aus den Reihen der Bundesregierung hatten bereits Passagen des Gesetzesentwurfs gesorgt, wonach Melderegister Adresshändler unterstützen könnten. Es wird erwartet, dass der Bundesrat das Gesetz im September stoppt und der Vermittlungsausschuss anschließend Korrekturen vornimmt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.