Datenschützer gegen Meldepflicht von Hotels
Magdeburg - Die Meldepflicht von Hotels stößt bei den Datenschützern in Bund und Ländern auf Kritik. "Das trifft jeden, der in einem Hotel übernachtet, auch wenn gar keine Gefährdung von ihm ausgeht", sagte der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, der dpa.
Die im neuen Meldegesetz vorgesehene Regelung sei eine unzulässige Vorratsspeicherung. Die Daten seien außerdem für die Ermittlungen der Polizei gegen Straftäter kaum zu gebrauchen, weil Verbrecher leicht einen falschen Namen angeben könnten. "Das ist eine überschießende Regelung, die ihr Ziel gar nicht trifft", sagte von Bose.
Die Datenschützer von Bund und Ländern haben sich vor wenigen Tagen auf eine gemeinsamen Erklärung zur Abschaffung der Hotelmeldepflicht geeinigt. "Hotelgäste dürfen nicht schlechthin als Gefahrenquelle oder (potenzielle) Straftäter angesehen und damit in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden", heißt es in dem Papier.
Neu ist die geplante bundesweite Regelung nicht, in den Ländern gibt es heute ähnliche Vorgaben. Bislang lag das Melderecht in der Zuständigkeit der Länder und soll künftig Bundesrecht sein.
Für scharfe Kritik selbst aus den Reihen der Bundesregierung hatten bereits Passagen des Gesetzesentwurfs gesorgt, wonach Melderegister Adresshändler unterstützen könnten. Es wird erwartet, dass der Bundesrat das Gesetz im September stoppt und der Vermittlungsausschuss anschließend Korrekturen vornimmt.
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