Das Wahlrecht ist das Königsrecht

Der AZ-Korrespondent Martin Ferber über das Wahlrecht. Für ihn ist es das Königsrecht.
Martin Ferber |
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Der AZ-Korrespondent über die Wahl.
dpa, ho Der AZ-Korrespondent über die Wahl.

Es ist alles gesagt. Von allen. Und nahezu überall. Seit Mitte August waren Kanzlerin Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr SPD-Herausforderer Martin Schulz sowie die Spitzenkandidaten aller anderen Parteien in ganz Deutschland unterwegs. Nun geht der Wahlkampf zu Ende und die Politiker legen die Entscheidung über ihre Zukunft in die Hände des Souveräns – der Bürger. Am Sonntag entscheiden sie, wie es mit Deutschland in den nächsten vier Jahren weitergeht.

Das Wahlrecht ist mehr als ein Bürgerrecht, es ist das Königsrecht des Bürgers. Denn er verleiht die Macht auf Zeit, um sie nach Ablauf der Zeit aufs Neue zu vergeben. Daher lebt die Demokratie auch von der Beteiligung. Zwar gibt es in Deutschland keine Wahlpflicht, und doch sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, wählen zu gehen. Nichtwählen ist zwar auch eine Haltung, doch wer nicht wählt, wird auch nicht vertreten, hat keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments und darf sich hinterher nicht beschweren, wenn es ein Ergebnis gibt, das er nicht wollte. Es ist eine Binsenweisheit, die allerdings nicht oft genug wiederholt werden kann: Es kommt auf jede Stimme an.

Die Wahlen sind aber auch noch aus einem anderen Grund wichtig. Sie sind jedes Mal wieder ein Vitaminstoß für das Land, weil sie durch den Wettbewerb der Parteien einen Modernisierungsschub auslösen. Neue Probleme verlangen nach neuen Antworten, notfalls durch neue Parteien, die sich dann aber auch dem Praxistest stellen müssen.

 

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