Das steht im schwarz-roten Rentenpaket

Nach langem Streit haben sich die Spitzen von Union und SPD auf das Rentenpaket geeinigt. Jetzt kann es wie geplant am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.
Berlin - Sie haben gerade noch die Kurve gekriegt: Vier Tage vor der Abstimmung über das Rentenpaket von Schwarz-Rot hat die Koalition am Montag die entscheidenden Streitpunkte ausgeräumt.
Kommt die Rente mit 63?
Ja: Menschen, die 45 Jahre lang Beiträge eingezahlt haben, sollen mit 63 Jahren schon in Rente gehen können. An diesem Punkt hatte sich vor allem die Kritik aus dem Unions-Mittelstand und von Wirtschaftsvertretern entzündet: Da auch Zeiten der Arbeitslosigkeit in die Beitragsjahre eingerechnet werden sollten, fürchteten sie eine Frühverrentungswelle.
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Arbeitgeber hätten ihre Angestellten schon mit 61 in die Arbeitslosigkeit schicken können – nach zwei Jahren ALG-I-Bezug (der zu den 45 Beitragsjahren dazuzählt) wären die Arbeitnehmer dann mit 63 in Rente gegangen.
Wie werden Frühverrentungen nun verhindert?
Hier soll es einen so genannten „rollierenden Stichtag“ geben. Jeweils zwei Jahre vor Eintritt in die Rente sollen Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht mehr mit berücksichtigt werden. Zeiten von Hartz-IV-Bezug sollen außerdem gar nicht mit in die Beitragsjahre gerechnet werden.
Was ist, wenn jemand freiwillig Beiträge einzahlt?
Auch das soll eingerechnet werden – allerdings zählen die letzten beiden Jahre vor dem Renteneintritt ebenfalls nicht mit. Und: Damit Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung angerechnet werden können, muss der Betreffende vorher mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge geleistet haben.
Was ist die Flexi-Rente?
Auch darauf haben sich Union und SPD geeinigt: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sollen Beschäftigte, die das wünschen, mit befristeten Verträgen weiterarbeiten dürfen.
Was ändert sich bei der Erwerbsminderungsrente?
Diese Rente bekommen Arbeitnehmer, die vor der Rente krank werden. Muss ein Versicherter sie vor seinem 60. Geburtstag in Anspruch nehmen, wird er so gestellt, als hätte er bis 60 so viel gezahlt wie bisher im Durchschnitt (Zurechnungszeit). Diese Zurechnungszeit wird jetzt angehoben, auf 62 Jahre.
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Und die Mütterrente?
Auch sie kommt: Mütter, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren wurden, bekommen in der Rentenversicherung ein zusätzliches Jahr Erziehungszeit angerechnet. Bisher war es nur ein Jahr, künftig sind’s zwei. Das soll auch rückwirkend für Mütter gelten, die bereits in Rente sind.
Mütter mit jüngeren Kindern bekommen schon seit längerem drei Jahre auf die Rente angerechnet. Wieviel kostet das und wer zahlt’s? Pro Jahr kostet das Rentenpaket zwischen neun und elf Milliarden Euro. Bezahlt wird es aus der Rentenkasse – das heißt, die heute arbeitenden Beitragszahler müssen es am Ende schultern.
Geht das am Freitag im Bundestag durch?
Wohl schon. Allerdings fordern die Kritiker des Unions-Mittelstands, dass die drei Pakete Mütterrente, Erwerbsminderung und Rente mit 63 jeweils getrennt zur Abstimmung gestellt werden. So kann man nämlich genau sehen, wie viele GroKo-Abweichler es pro Paket gibt. Doch die Fraktionsspitzen wollen das abbügeln.