Das steckt hinter dem Millionen-Sieg von Helmut Kohl

Seit das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" 2014 erschienen ist, befindet sich der Altkanzler im Zwist mit seinem ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan. Ein Streit, der Helmut Kohl nun eine Millionen-Abfindung einzubringen scheint.
(stk/spot) |
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Seit das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" 2014 erschienen ist, befindet sich der Altkanzler im Zwist mit seinem ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan. Ein Streit, der Helmut Kohl nun eine Millionen-Abfindung einzubringen scheint.

Der Richterspruch hallt förmlich noch durch die Gänge des Landgerichts Köln. Ebenso wie der obligatorische Antrag auf Revision durch die Anwälte der unterlegenen Autoren. Nein, rechtskräftig ist das Urteil im erbitterten Streit zwischen Ex-Kanzler Helmut Kohl (87) und den Journalisten Heribert Schwan (72) und Tilman Jens (62) noch nicht. Aber in der Frage, ob die beiden Männer mit ihrem Bestseller "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" von 2014 zu weit gegangen sind, ist es ein deutlicher Fingerzeig der Justiz. Kohls Persönlichkeitsrechte seien durch die Enthüllungen jenes Buches "schwer verletzt" worden, zitiert der "Spiegel" die Begründung des Gerichts, das dem Altkanzler eine Million Euro als Schadensersatz zugesprochen hat.

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Vom Ghostwriter zum Gegner vor Gericht

Kurz nach der Jahrtausendwende sah das Verhältnis zwischen Kohl und Schwan noch harmonischer aus. Die beiden arbeiteten eng zusammen, Schwan wurde die Ehre zuteil, als Ghostwriter die Memoiren des Politikers verfassen zu dürfen. Aus dieser Zeit zwischen 2001 und 2002 stammen auch die Zitate, die Schwan über zehn Jahre später zum Bestseller-Autor - und Dauergast vor der Richterbank - machen sollten.

Denn bevor die Biografie Kohls fertiggestellt werden konnte, kam es zum Zerwürfnis zwischen den beiden. Schwan nahm sich eigenmächtig Passagen aus den vertraulichen Gesprächen mit Kohl und formte daraus gemeinsam mit Jens die besagen "Kohl-Protokolle". 116 dieser Passagen bestätigte das Landgericht Köln nun als rechtswidrig und hielt an deren Verbot fest. In dieser Form durfte das Buch bereits zuvor nicht mehr ausgeliefert werden - der Ex-Kanzler hatte dies in einem früheren Sieg vor Gericht erwirkt.

Achtung, streng vertraulich

Seit Beginn des Rechtsstreits hat Kohl betont, dass er diese Aussagen zwar getätigt habe, sie aber streng vertraulich gefallen seien und nie für die Veröffentlichung vorgesehen waren. Schwan aber hält seither dagegen und pocht auf sein Zugriffsrecht auf die Zitate, schließlich habe er die Gespräche mit Kohl als Journalisten geführt. Zudem handele es sich bei den strittigen Passagen noch nicht einmal um die wirklich vertraulichen Aussagen des Altkanzlers. Bei denen habe Kohl stets darauf gepocht, das Tonbandgerät abzuschalten, so Schwan.

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