Das Mindestlohn-Paket steht

Einigung in der GroKo. Ausnahmen für junge Menschen, schwere Fälle und Ehrenamtler
Berlin - Projekt mit Haken: Eigentlich war der Entwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles für Montag angekündigt. Dann hieß es, die drei Parteichefs würden sich bei ihrem Gipfel am Dienstag verständigen. Am Mittwoch verkündete Sigmar Gabriel eine Einigung – wollte aber zunächst nicht sagen, auf was. Dann schließlich stand das Paket der großen Koalition.
„Dass der Mindestlohn bald im Gesetzesblatt steht, ist ein gemeinsamer Erfolg der SPD, der Gewerkschaften und auch der Union“, so Gabriel am Morgen nach dem Gipfel mit Merkel und Seehofer. „Vier Millionen Menschen werden davon profitieren“, so Gabriel. Da sechs Millionen Menschen weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen, ist klar, dass es Ausnahmen geben wird. Welche, wollte der SPD-Chef aber erst nicht sagen, zu den Details sei „Stillschweigen vereinbart worden“.
Dann dauerte es nochmal ein paar Stunden – und Arbeitsministerin Andrea Nahles präsentierte das fertige Paket. Die SPD hat nun doch ein paar Sonderregeln akzeptiert. So gilt der Mindestlohn erst ab 18 – um keine falschen Anreize gegen eine Ausbildung zu schaffen. Die Arbeitgeber und die Union wollten eine höhere Grenze von 21 oder gar 25 Jahren, weil die Mehrheit der jungen Menschen die Ausbildung erst mit 18 oder später anfängt. Ausnahmen gibt es auch für Langzeitarbeitslose: Sie sind ein halbes Jahr vom Mindestlohn ausgenommen, wenn sie einen neuen Job annehmen – Arbeitgeber erhalten für sie Lohnkostenzuschüsse. Und schließlich werden auch Ehrenamtliche von der Untergrenze 8,50 Euro ausgenommen. Vom Tisch sind dagegen Sonderregeln für Rentner, Mini-Jobber oder Saisonkräfte.
Für Verwirrung sorgten gestern Ausführungen der Linken, dass Hunderttausende von Arbeitnehmern trotz eines Mindestlohns von 8,50 Euro weiter auf Hartz IV angewiesen wären. 740 000 alleinstehende Hartz-IV-Empfänger bräuchten selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung „ergänzende Grundsicherungsleistungen“, so die Linke unter Berufung auf eine „Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit“. Das ist schon insofern seltsam, als es „Grundsicherungsleistungen“ ohnehin nur für Rentner gibt – für jüngere Jahrgänge gilt Hartz IV. Und: Es gibt in Deutschland insgesamt nur 47<TH>000 alleinstehende Vollzeit-Beschäftigte, die mit Sozialleistungen aufstocken (Stand Februar 2014), deswegen kann die Zahl von 740<TH>000 nach wie vor betroffenen Aufstockern nicht stimmen. Offenbar hat die Linke sämtliche Hartz-IV-Empfänger, auch die ganz ohne Job, dazugerechnet.