"Das führt zu keiner Privatisierung"

EU-Kommissar Michel Barnier nimmt Stellung zur Vergabe von Konzessionen auf Trinkwasser - die AZ dokumentiert die Ausführungen:
BRÜSSEL Mir ist durchaus bewusst, wie heftig in Deutschland über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Vergabe von Konzessionen diskutiert wird, wobei der Kommission häufig unterstellt wird, sie wolle die Wasserversorgung privatisieren. Solche Behauptungen weise ich entschieden zurück.
Lassen Sie mich eines klarstellen: Die Richtlinie führt keinesfalls zu einer direkten oder indirekten Privatisierung der Trinkwasserversorgung. Es erstaunt mich, wie sehr die Debatte über den Vorschlag in Deutschland von diesem Missverständnis beherrscht wird.
Wer solche Behauptungen aufstellt, hat unseren Vorschlag entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Wasser ist ein für den Menschen unverzichtbares öffentliches Gut. Deshalb liegt die Entscheidung, ob die Wasserversorgung in einer Kommune öffentlich oder privat organisiert wird, auch weiterhin allein bei der Kommune.Hier wird sich Europa nicht einmischen
Aber wenn eine Kommune beschließt, die Wasserversorgung nach außen zu vergeben, dann muss das in einem transparenten Verfahren der Konzessionsvergabe erfolgen. Solange ein Stadtwerk von der Kommune selbst beherrscht wird und mindestens 80 Prozent seines Umsatzes mit oder im Auftrag seiner Stadt erwirtschaftet, kann die Konzession für die Wasserversorgung direkt und ohne Ausschreibung an dieses Stadtwerk vergeben werden. Kommunen, die die Wasserversorgung in eigener Verantwortung erbringen, sind somit von der Richtlinie überhaupt nicht betroffen.
In Deutschland und anderen Ländern wird die Wasserversorgung mitunter aber auch von privaten oder teilprivaten Unternehmen (wie es manche Stadtwerke sind) wahrgenommen. In solchen Fällen, also wenn das Stadtwerk weniger als 80 Prozent des Umsatzes mit oder im Auftrag der eigenen Stadt erwirtschaftet - etwa, weil es zugleich auch als Stromversorger auftritt - muss die Konzession ausgeschrieben werden, das heißt, das Stadtwerk muss sich dem Wettbewerb stellen.
Dies wird nach meiner Überzeugung dafür sorgen, dass kein Anbieter begünstigt und Steuergelder nicht verschwendet werden. Ich frage Sie: Wer kann dagegen sein, dass in solchen Fällen ein Minimum an Transparenz herrscht?
Es steht der Kommune jedoch frei, ihre Wasserversorgung als eigenes kommunales Unternehmen zu organisieren. Für diese Umstrukturierung hat der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments eine Frist bis zum Jahr 2020 vorgeschlagen.
Vor allem eines muss aus meiner Sicht also noch einmal unmissverständlich klargestellt werden: Es sind die Kommunen selbst und letztendlich die Bürger, die die Wahl treffen: Wollen sie öffentliche Unternehmen von Wasserdienstleistungen, dann müssen diese in der Tat öffentlich bleiben und dürfen nicht auf anderen Märkten mit privaten Anbietern konkurrieren
Wollen sie private Dienstleister, dann müssen Aufträge fair und transparent vergeben werden. Wir zwingen keine Kommune, ihre Wasserversorgung zu privatisieren. Sowohl ein kommunales als auch ein privates Unternehmen kann für eine hochwertige Wasserversorgung sorgen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Und die wollen wir mit unserem Vorschlag bekräftigen.