Das Banken-Rettungspaket: So soll die Finanzwelt aus der Krise kommen
Das vom Bundestag beschlossene Rettungspaket hat schwindelerregende Dimensionen: Es umfasst insgesamt 500 Milliarden Euro. Aber nur so, meinen die Politiker, kann die Operation gelingen.
Mit den staatlichen Geldern beziehungsweise Garantien wird ein „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ aufgelegt, der der Bundesbank angegliedert wird. Der Fonds ist als Sondervermögen des Bundes angelegt und schlägt damit nicht direkt auf den Bundeshaushalt durch. Um den Fonds zu finanzieren, werden Schuldverschreibungen von bis zu 100 Milliarden Euro begeben.
Den Fonds kontrolliert ein geheim tagender Bundestags-Ausschuss. Der Haushaltsausschuss des Bundestages wird regelmäßig darüber informiert, was der Fonds zur Bewältigung der Finanzkrise tut.
400 Milliarden Euro aus dem Fonds sind für Staatsgarantien vorgesehen. Bei diesen Bürgschaften fließt zunächst kein Geld. Die Garantien werden bis Ende 2009 gewährt und mit einer risikoabhängigen Gebühr von mindestens zwei Prozent belastet.
Mit 70 Milliarden Euro kann sich der Staat bei Banken einkaufen, um deren Eigenkapital zu stärken. Die staatliche Beteiligung kann in Form von Aktien, Genussscheinen oder stillen Einlagen geführt werden.
20 Milliarden Euro werden zurzeit als Kredite für Bürgschaftsausfälle eingeplant. Für 35 Prozent dieser Summe müssen die Bundesländer einstehen. Ihr Beitrag ist damit auf 7,7 Milliarden begrenzt.
Zehn Milliarden Euro sind als Notnagel für den Fonds geplant.
Staatliche Beteiligungen gibt es nur, wenn die Banken sich Auflagen gefallen lassen. Sie reichen von der geschäftspolitischen Ausrichtung bis zu Höchstgrenzen für Managergehälter oder einem Verzicht auf Boni-Zahlungen und Dividendenausschüttungen.
Zugang zu den Hilfen haben deutsche Banken und deutsche Töchter ausländischer Banken, sofern sie zahlungsfähig sind. In Ausnahmefällen bekommen auch insolvente Unternehmen Geld. Voraussetzung: Sie sind „systemrelevant“, würden bei einer Pleite also andere Institute mit in den Abgrund reißen. Und sie müssen einen klaren Rettungsplan vorlegen.