Das alles ändert sich im Dezember

Von gefährlichen Stoffen im Spielzeug bis hin zum Bufdi für Flüchtlinge: Welche neuen Gesetze und Regelungen in Kraft treten
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Zum Wohl der Kinder: Spielzeug aus Gummi und Kunststoff soll künftig weniger krebserregende Stoffe beinhalten.
Zum Wohl der Kinder: Spielzeug aus Gummi und Kunststoff soll künftig weniger krebserregende Stoffe beinhalten.

Trinkwasser: Künftig soll Trinkwasser umfassend auf radioaktive Stoffe untersucht und überwacht werden. Die Verordnung trat bereits am 25. November in Kraft und geht auf Vorgaben der EU zurück.

Krebserregende Stoffe: Produkte aus Gummi und Kunststoff dürfen künftig nur noch minimale Spuren krebserregender Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. Dazu zählen vor allem Spielzeug- und Sportartikel sowie Werkzeuge. Für acht krebserregende Substanzen werden ab dem 27. Dezember Grenzwerte gültig. Verbraucherprodukte dürfen dann nur noch ein Milligramm je Kilogramm krebserregende PAK enthalten. Für Spielzeug und Babyartikel gilt dann ein noch strengerer Grenzwert von 0,5 mg/kg.

Deutsche Bahn: Ab dem 13. Dezember gilt der neue Winterfahrplan. Für fast alle Tickets im Fernverkehr verzichtet das Unternehmen auf Preiserhöhungen. Die Normalpreise ändern sich nicht. Auch die Bahncard-Preise bleiben stabil, genau so wie die Preise für Streckenzeitkarten. Sparpreise gibt es weiter ab 19 und 29 Euro.

Gleichgeschlechtliche Paare: Bereits am 26. November ist das Gesetz zur „Bereinigung des Rechts der Lebenspartner“ in Kraft getreten. Es sieht Änderungen in vielen Gesetzen und Verordnungen vor – besonders im Zivil-, Sozial- und Verfahrensrecht. Der Text vieler Gesetze bezieht sich nun bei Vorgaben für Ehepaare auch auf Lebenspartnerschaften. So wird in Vorschriften der Begriff „Ehegatte“ durch das Wort „Lebenspartner“ ergänzt.

Bufdis für Flüchtlingsintegration: Bis zu 10 000 neue Bundesfreiwilligendienste (Bufdis) stellt die Regierung zur Verfügung, um die Integration von Flüchtlingen zu fördern. Anfang Dezember können laut Bundesfamilienministerium bereits die ersten Bufdis ihren Dienst antreten.

Online-Shopping: Das Bezahlen im Internet soll sicherer werden, deshalb empfiehlt die europäische Bankenaufsicht seit Anfang November neue Sicherheitsregeln. Demnächst soll beim Bezahlen per Kreditkarte, Lastschriftverfahren oder Überweisung und ab einem Mindestbetrag von 30 Euro die Identität des Käufers doppelt geprüft werden. Dieser Vorgang umfasst etwa ein Passwort und eine TAN-Nummer, die an das Handy des Kunden geschickt wird.

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