CSU und die Studiengebühren: Gestörte Erinnerung

Die AZ-Landtags- korrespondentin Angela Böhm über das gestörte Verhalten der CSU zu den Studiengebühren
Angela Böhm |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Die AZ-Landtagskorrespondentin Angela Böhm über das gestörte Verhalten der CSU zu den Studiengebühren.

München - „Wie war das damals gleich wieder?“ Manche Erinnerungen müssen von Zeit zu Zeit aufgefrischt werden, damit sie nicht in Vergessenheit geraten. Bei Horst Seehofer und der CSU ist das derzeit der Fall. Die Christsozialen spielen sich als Bannerträger bei der Abschaffung der Studiengebühren auf. Und Seehofer als ihr Feldherr im Kreuzzug gegen die Ungerechtigkeit. „Die Studiengebühren werden auf jeden Fall abgeschafft“ verkündet er im ganzen Land. Psychologen bezeichnen solch ein Verhalten als gestörtes Erinnerungsvermögen. Deshalb hier eine kleine Gedächtnishilfe:

1. Die CSU hat die Studiengebühren 2007 eingeführt.

2. Die CSU hat sie fünf Jahre lang bis aufs Messer verteidigt.

3. Seehofer hat zwar im Kabinett öfter anklingen lassen, dass er von den Studiengebühren nichts hält, dagegen unternommen aber hat er nichts.

4. Seine Staatsregierung wollte ein Volksbegehren verhindern und war überzeugt, dass sie im Recht ist.

5. Sie war im Unrecht. Die Freien Wähler haben das Volksbegehren vor Gericht erstritten.

6. Nach der Niederlage wechselte die CSU schnell zu den Siegern und will die Gebühren jetzt auch abschaffen.

7. Das kann sie aber nicht: Weil ihr Koalitionspartner, die FDP, nicht mitspielt.

8. Deshalb wird am Ende das Volk entscheiden. Wie beim Rauchverbot. Und nicht Seehofer & CSU. Nur mal so, zur Erinnerung!

 

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.