CSU-Meldegesetz: In Erklärungsnot

Was ist mit dem Gesetzestext in Friedrichs Ministerium passiert? Georg Thanscheidt, Vize-Chefredakeur der AZ,
Was, bitte schön, war denn da im Bundestag los? Okay, es war Fußball-EM, Deutschland hatte gerade gegen Italien seine erste Chance vertan. Kein Wunder, dass sich nur wenige Abgeordnete im Parlaments-Rund verloren. Zumal der federführende Ressortleiter, Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), sich auch schon gen Warschau verabschiedet hatte. Und trotzdem: Das „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“, das vorletzten Donnerstag mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet wurde, hätte in dieser Form nie den Bundestag passieren dürfen. Jetzt müssen die Länder das Vorhaben stoppen, damit der Bürger nicht noch stärker mit unerwünschter, an ihn persönlich adressierter Werbe-Post belästigt wird.
Zudem stellt sich die Frage, was eigentlich zwischen November 2011 und Juli 2012 in den Schreibstuben von Friedrichs Ministerium mit dem Gesetz passiert ist: Vor acht Monaten hieß es noch im Paragraf 44 des Entwurfs, dass die Adressen nur an Firmen weitergegeben werden dürfen, wenn der Bürger eingewilligt hat. Zur Abstimmung kam dann eine Fassung, die einen Widerspruch des Betroffenen verlangt. Damit nicht genug: Will ein Adressenhändler seine alte Kartei mit Hilfe der Einwohnermeldeämter auf den neusten Stand bringen, so ist das problemlos möglich. Widerspruch ist hier zwecklos. Sollten hier etwa interessierte Kreise der Ministerialbürokratie die Feder geführt haben? Das könnte eine Erklärung sein – vielleicht hat Herr Friedrich ja eine andere, eine bessere...