CSU-Konten in der Schweiz?

Eine schriftliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Peter Bauer (Freie Wähler) wirft brisante Fragen für die Christsozialen auf.
Helmut Reister |
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Kunsthändler Eberhard Herrmann.
oh Kunsthändler Eberhard Herrmann.

MünchenAcht Punkte umfasst die Anfrage, in der sich der Abgeordnete dafür interessiert, was aus einer ganzen Serie von Strafanzeigen geworden ist, die ein Münchner Geschäftsmann vor gut zehn Jahren bei der Staatsanwaltschaft erstattet hat. Unter anderen will der Abgeordnete aus Ansbach auch wissen, ob ein CSU-Funktionär in Zusammenhang mit Bargeldgeschäften, die über Schweizer Banken gelaufen sein sollen, vernommen worden ist.

Die Brisanz, die dahinter stecken könnte, erschließt sich aus einem Buch („Wahn und Willkür“), das Ministerialrat Wilhelm Schlötterer geschrieben hat. Er war einmal der ranghöchste Steuerfahnder Bayerns, löste die „Amigo-Affäre“ aus und ist inzwischen zu einem „roten Tuch“ für die CSU geworden. In dem Buch, auf das sich Bauer in seiner Anfrage bezieht, schildert Schlötterer den Fall des Münchner Kunsthändlers Eberhard Herrmann, ein weltweit anerkannter Experte für antike und orientalische Teppiche. Er war es, der zwischen 1999 und 2001 die Anzeigen erstattet hat.

Ziemlich genau 400 Kilometer von München entfernt, hoch über dem Vierwaldstädter See in der Schweiz, deutet Eberhard Herrmann in seiner Wohnung auf eine Regalreihe, die unter den vielen durchnummerierten Aktenordnern ächzt: „Das ist mein Fall. Aus seinem Mund hört sich „mein Fall“ so an, dass ihn seine Frau in Zusammenspiel mit Psychiatern in eine geschlossene Klinik stecken und auch vergiften wollte. Herrmann, der zusammen mit seiner Frau in der Münchner Maximilianstraße eine Galerie betrieb, in der auch prominente Kunden ein- und ausgingen, spricht von einer „kriminellen Vereinigung.“

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Vor allem um den irren Rosenkrieg geht es in den Strafanzeigen, die am Ende versandeten, aber nicht nur. Auch Konten in der Schweiz kommen zur Sprache, über die nach Herrmanns Darstellung Teppichgeschäfte im teilweise sechsstelligen Bereich in bar abgewickelt worden sein sollen. Auftraggeber der Barauszahlungen sei ein CSU-Funktionär gewesen, der jahrelang mit ihm befreundet gewesen sei.

Auch Schlötterer greift dieses Thema in seinem Buch auf und äußert die Vermutung, dass der CSU-Funktionär möglicherweise Zugriff auf mehrere millionenschwere Konten in der Schweiz hatte. Die Zahl von 100 Millionen Mark, die dort gelagert haben könnten, werden von ihm und Herrmann ins Spiel gebracht.

Nach einem ersten Verfahren hat er nie wieder etwas gehört

Für die Staatsanwaltschaften in München und Augsburg reichten die vielen Dokumente, Erklärungen, Zeugenaussagen und Gutachten, die Herrmann der Strafanzeige befügte, offenbar nicht für die Einleitung konkreter Ermittlungen aus. Der Geschäftsmann, der München vor Jahren verließ und beruflich in der Schweiz wieder Fuß fasste, hatte sich mit der Nichtverfolgung seiner Anzeigen bereits angefunden. Ein Anruf der Steuerfahndung Düsseldorf Ende 2009 brachte ihn zurück in die Spur.

Die Behörde, die ihn zu einer Zeugenvernehmung bat, die im März 2010 in der Kanzlei von Herrmanns Anwalt und in dessen Anwesenheit stattfand, berief sich auf die acht Jahre zurückliegende Strafanzeige, die der Kunsthändler auch bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte in Bochum erstattet hatte, weil er den bayerischen Ermittlern nicht mehr getraut habe. Herrmann erklärt, dass es bei dem Gespräch mit den Düsseldorfer Steuerfahndern um seine Geschäfte mit dem CSU-Funktionär gegangen sei.

Bei der Zusammenkunft, so Herrmann, habe er auch erfahren, dass seine Angaben durch die Daten einer „Steuer-CD“ bestätigt worden seien, die vom Land Nordrhein-Westfalen gekauft worden sei. Später sei ihm auch gesagt worden, dass es zumindest ein Vorermittlungsverfahren gebe, der Fall aber zuständigkeitshalber an die Münchner Behörden weitergeleitet worden sei. Herrmann sagt, dass er seitdem nichts mehr gehört habe.

Auch dieser Komplex ist Gegenstand der Anfrage des Abgeordneten Peter Bauer. Die Beantwortung seines Fragenkatalogs, die das Justizministerium vornehmen soll, scheint komplizierter als erwartet zu sein. Bauer wurde bereits gebeten, die übliche Vierwochen-Frist bis Ende November zu verlängern.

Die Staatsanwaltschaft München I, bei der die ursprünglichen Strafanzeigen erstattet wurden, will sich derzeit nicht zu dem Vorgang äußern, ebenso die CSU, wie es sowohl aus der Parteizentrale als auch vonseiten der Landtagsfraktion heißt.

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