Update

Corona-Lockdown im Dezember und Januar: Das sind die neuen Regeln und Beschränkungen

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns im Kampf gegen die Corona-Pandemie geeinigt – vorerst bis zum 10. Januar. Die AZ gibt einen Überblick über die aktuellen Regeln und Beschränkungen.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
158  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns geeinigt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns geeinigt. © Odd Andersen/AFP/POOL/dpa

Berlin - Nachdem sich Bund und Länder erst vor rund einer Woche auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns bis Weihnachten geeinigt haben, wurden die Maßnahmen nun nochmals verlängert. Bei einer Konferenz der Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am vergangenen Mittwoch (2. Dezember) legte man den 10. Januar als neues Datum fest. Die zuvor beschlossenen Regeln und Maßnahmen bleiben gleich. Ausnahmeregelungen gelten an den Weihnachtsfeiertagen und Silvester. Das sind die neuen Regeln und Beschränkungen:

Gastronomie bleibt dicht, private Kontakte werden weiter beschränkt

Gastronomie und Kultur: Die Gastronomie sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben bis einschließlich 10. Januar geschlossen. Genau wie bei den sogenannten Novemberhilfen sollen betroffene Betriebe und Einrichtungen zunächst auch für den Dezember finanziell entschädigt werden. Die Kosten in Höhe von voraussichtlich 17 Milliarden Euro sollen vom Bund getragen werden.

Private Zusammenkünfte: Private Zusammenkünfte mit Verwandten, Freunden und Bekannten werden bis zum 23. Dezember auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Vom 23. Dezember an sollen Treffen "im engsten Familien- oder Freundeskreis" bis insgesamt maximal zehn Personen möglich sein. Kinder bis 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Diese Lockerung soll bis "längstens" 1. Januar gelten. Dann gelten bis vorerst 10. Januar wieder die vorherigen Regeln.

Maßnahmen-Festlegung: Ab einem Inzidenz-Wert von 200 oder einem diffusen Infektionsgeschehen wird es Maßnahmen nach Ermessen der einzelnen Bundesländer geben. Es wurde nur die Schwelle festgelegt, die Maßnahmen selbst wurden "nicht konkretisiert".

Silvesterfeuerwerk: Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen wird es nicht geben. Die genauen Regelungen sollen von Städten und Gemeinden festgelegt werden. Ein generelles Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern wird es nicht geben.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Kitas und Schulen bleiben weiter geöffnet

Groß- und Einzelhandel: Im Groß- und Einzelhandel mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern darf höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter anwesend sein. Bei einer Fläche unter 800 Quadratmetern darf sich eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten. Dabei gilt die Gesamtverkaufsfläche.

Homeoffice, Betriebsferien: Arbeitgeber sollen prüfen, ob die Betriebsstätten Homeoffice-Möglichkeiten oder über die Weihnachtsfeiertage bis zum 1. Januar Betriebsferien anbieten können.

Schulen, Kitas und Universitäten: Schulen und Kitas bleiben weiterhin geöffnet. In Regionen mit besonders hohen Infektionszahlen (Inzidenz 200 oder mehr) wird Schulen erlaubt, ab der Jahrgangsstufe 8 Wechsel-Unterricht zu führen. Denkbar sei bei diesem "Hybrid"-Modell, dass eine Hälfte der Schulklasse persönlich erscheint, während die andere Hälfte per Video zugeschaltet wird. Abschlussklassen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Positiv getestete Schüler werden gemeinsam mit ihren Mitschülern - in der Regel die Schulklasse - sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt. Die Tage am Wochenende zählen mit. Lehrer sollen dem Beschluss zufolge wegen "des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts" nicht in diese "Clusterisolation" einbezogen werden.

An Universitäten sollen Vorlesungen und Seminare digital durchgeführt werden. Arbeiten in Forschungslaboren sind davon ausgeschlossen.

Maskenpflicht wird verschärft, Züge sollen halb leer bleiben

Zugreisen: Bei Zugfahrten sollen bei Einzel-Reservierungen nur noch Sitzplätze am Fenster verkauft werden. "In allen Zügen ist grundsätzlich nur noch ein Sitzplatz pro Doppelsitz reservierbar. Bei Sitzgruppen mit Tisch können nur noch die diagonal gegenüberliegenden Sitzplätze gebucht werden. In Abteilen mit sechs Sitzplätzen sind nur noch zwei Sitzplätze reservierbar. Für gemeinsam reisende Kunden werden Bereiche vorgesehen, in denen auch nebeneinander liegende Sitzplätze reserviert werden können. Damit können Personen aus einem Haushalt gemeinsam reisen und verteilen sich nicht auf den Zug." Analog dazu sollen die Sitzplatzkapazitäten erhöht werden. Eine Verschärfung der bestehenden Hygiene-Regeln soll es nicht geben, aber Masken-Kontrollen werden verstärkt.

Maskenpflicht: Die Regelung der MNS-Maske wird noch einmal verschärft. So besteht überall, wo es Publikumsverkehr gibt (u.a. Innenstädte, Arbeitsplätze) eine Maskenpflicht.

Gottesdienste: Religionsgemeinschaften werden geben, auf größere Veranstaltungen zu verzichten.

Ferien: Die Weihnachtsferien sollen bundesweit am 19. Dezember beginnen. 

 

Lesen Sie auch

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
158 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Ludwig III am 06.12.2020 17:26 Uhr / Bewertung:

    Wozu all diese Verbote? Wir haben doch diese tollen Masken. Die helfen doch?!?

  • Msm am 26.11.2020 18:15 Uhr / Bewertung:

    Jeder Geschäftszweig darf vor die Hunde gehen , Hauptsache es darf demonstriert und geböllert werden !!

  • Ludwig III am 04.12.2020 07:47 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Msm

    Jeder Geschäftszweig muss sich halt Gehör verschaffen. Nur stillhalten ist nicht genug.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.