Comeback der Vermieterbescheinigung beim Meldeamt

Um sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden, brauchen Mieter in Zukunft wieder eine Vermieterzustimmung. Deren Wiedereinführung soll vor allem Scheinanmeldungen verhindern. 
dpa |
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Um sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden, brauchen Mieter in Zukunft wieder eine Vermieterzustimmung. Deren Wiedereinführung soll vor allem Scheinanmeldungen verhindern. 

Berlin - Für eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigen Mieter künftig wieder eine Bescheinigung ihres Vermieters. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag mit den Stimmen von Union und FDP verabschiedet hat.

Die Wiedereinführung der sogenannten Vermieterzustimmung soll vor allem Scheinanmeldungen verhindern, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), am Freitag in Berlin. Allerdings bedarf die Reform noch der Zustimmung des Bundesrats.

Die Vermieterbescheinigung war erst vor zehn Jahren abgeschafft worden. Seitdem konnten sich Bürger unter einer bestimmten Adresse anmelden, ohne der Behörde nachweisen zu müssen, dass sie auch tatsächlich dort leben. Was dem Bürokratieabbau dienen sollte, führte immer wieder zu Missbrauchsfällen. So drang die Polizei mehrfach in Wohnungen von unbescholtenen Bürgern ein, weil Kriminelle deren Adresse bei der Meldebehörde als Scheinadresse missbraucht hatten.

Das am Donnerstagabend verabschiedete "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, die teilweise sehr umstritten sind. So dürfen die Meldedaten künftig für Werbezwecke genutzt werden, wenn der jeweilige Bürger nicht ausdrücklich widerspricht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht dies äußerst kritisch. "Damit geht ein Stück Selbstbestimmung für die Bürgerinnen und Bürger verloren", sagte Schaar der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag).

Gestoppt wurden hingegen die ursprünglich geplanten Erleichterungen für Soldaten. Ursprünglich sollten sie von der Meldepflicht ausgenommen werden, wenn sie neben ihrem eigentlichen Wohnsitz noch in einer Kaserne oder einer Dienstwohnung leben. Diese Regelung soll jetzt jedoch nur für einen Übergangszeitraum von sechs Monaten gelten, was beim Bundeswehrverband auf deutliche Kritik stößt. Verbandschef Ulrich Kirsch beklagte: "Damit hat die Koalition im Bundestag eine Chance vertan, die Rechtslage den Realitäten der Pendlerarmee Bundeswehr anzupassen."

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