Christchurch-Attentäter muss lebenslang ins Gefängnis

Ein solches Strafmaß ist bisher einzigartig in Neuseeland: Der Attentäter von Christchurch wird nie wieder aus dem Gefängnis kommen. Ein wenig Trost für die Opfer, deren Leben der Rechtsextremist für immer verändert hat.
dpa |
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Brenton Harrison Tarrant muss für das Attentat mit 51 Todesopfern für den Rest seines Lebens ins Gefängnis.
John Kirk-Anderson/Pool The Press/AP/dpa/dpa Brenton Harrison Tarrant muss für das Attentat mit 51 Todesopfern für den Rest seines Lebens ins Gefängnis.

Christchurch - Der Attentäter von Christchurch muss für den Rest seines Lebens in Haft. Richter Cameron Mander verurteilte den 29-jährigen Rechtsextremisten aus Australien zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung.

Er kam damit auch der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Ein solches Strafmaß hat es in Neuseeland bisher noch nie gegeben. Brenton Tarrant hatte im März 2019 zwei Moscheen in Neuseeland angegriffen und 51 Menschen getötet. 50 weitere wurden teilweise lebensgefährlich verletzt.

Das minutiös geplante Massaker übertrug der Täter per Helmkamera ins Internet. Das Verbrechen gilt als das schlimmste in der jüngeren Geschichte des Pazifikstaats. Viele Überlebende leiden bis heute unter den Folgen, sind arbeitsunfähig oder müssen mit starken Schmerzen leben. In Folge der Tat verschärfte die Regierung die Waffengesetze.

Brenton Tarrant hatte nach der Tat zunächst auf nicht schuldig plädiert, sich aber im März plötzlich doch in allen Anklagepunkten schuldig bekannt. Deshalb entfiel eine Hauptverhandlung. Ihm wurden 51 Morde, 40 versuchte Morde und Terrorismus zur Last gelegt. Der Extremist ist der erste Angeklagte, der unter dem Gesetz gegen Terrorismus ("Terrorism Suppression Act") von 2002 verurteilt wurde.

Er hatte zuvor darauf verzichtet, sich noch selbst vor Gericht zu äußern. Die Ankündigung räumte monatelange Befürchtungen aus, der Angeklagte könnte den Gerichtssaal als Plattform zur Verbreitung seiner rechtsextremistischen Ansichten nutzen. Ein Pflichtanwalt verlas stattdessen eine kurze Erklärung.

In den vergangenen Tagen hatten mehr als 80 Überlebende und Hinterbliebene vor Gericht Erklärungen abgegeben. In emotionalen Statements wandten sie sich oft direkt an den Täter. Viele hatten den Richter eindringlich gebeten, den Attentäter für immer einzusperren.

© dpa-infocom, dpa:200827-99-323175/2

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