Burka-Verbot tritt in Kraft
Nach Frankreich führt nun auch Belgien ein Burka-Verbot ein. Für muslimische Frauen, die den Ganzkörperschleier tragen, heißt es nun in Schulen, Bussen und Einkaufszentren: Zutritt verboten. Doch zwei Muslima wollen vor das belgische Verfassungsgericht ziehen.
Brüssel - Nach Frankreich ist Belgien damit das zweite europäische Land, in dem der Ganzkörperschleier aus der Öffentlichkeit verbannt wird. Bricht eine Frau das Gesetz, drohen ihr belgischen Medienberichten zufolge 137,50 Euro Strafe. Befürworter sagen, der Schleier sei ein Symbol für die Unterdrückung muslimischer Frauen. Nach Schätzungen tragen 270 Frauen in Belgien eine Burka. Muslime stellen in dem überwiegend katholischen Land rund fünf Prozent der Bevölkerung dar.
Zwei Muslimas wollen nun vor das Verfassungsgericht ziehen. Sie verlangen, dass das Gesetz zurückgenommen wird. "Es ist ein Frontalangriff auf die muslimische Welt", sagte ihre Anwältin Ines Wouters der Nachrichtenagentur dpa. Das Gesetz sei "diskriminierend". Wouters Mandantinnen trügen die Burka aus freien Stücken. Eine von ihnen - eine Belgierin, die zum Islam übergetreten ist - verhüllt sich seit 13 Jahren. Einmal hat sie sich bereits erfolgreich gegen ein Bußgeld gewährt, das aufgrund eines lokalen Burka-Verbots in ihrer Brüsseler Nachbarschaft von ihr gefordert worden war. Die zweite Frau kommt aus Marokko und lebt seit einigen Jahren in Belgien.
Ohne die Burka zu nennen, gilt das Verbot künftig für jede Person, die ihr Gesicht in der Öffentlichkeit so verhüllt, dass sie nicht mehr zu identifizieren ist. Ausgenommen sind etwa Motorradfahrer und Feuerwehrleute - also Menschen, die von Berufs wegen einen Helm tragen. Der Gesetzesentwurf war Ende April nahezu einstimmig im Unterhaus des Parlaments angenommen worden - mit 129 Ja-Stimmen quer durch alle Parteien, einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen.
In Frankreich gilt das Vermummungsverbot seit April. Das Innenministerium sammelte seither rund 100 Verstöße in seinen Akten. Die Polizei habe die Frauen auf der Straße angehalten, sie gebeten, den Schleier zwecks Identifizierung zu lüften, und sie darauf hingewiesen, ein Richter könne eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro oder aber einen Kurs in Staatsbürgerkunde verhängen. Unklar ist, ob oder wie oft die Strafen tatsächlich verhängt wurden. Auch Spanien und die Niederlande planen ähnliche Gesetze, in Deutschland melden sich immer wieder Gegner einer Vollverschleierung zu Wort.
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