Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Elbvertiefung

Das Bundesverwaltungsgericht wird heute seine Entscheidung zur Elbvertiefung verkünden. Umweltverbände, Planer und Politik warten mit Spannung auf das Votum der Leipziger Richter.
dpa |
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Leipzig/Hamburg - Fällt das Bundesverwaltungsgericht im Fall Elbvertiefung heute ein Urteil - oder haben die Bundesrichter noch offene Fragen zum EU-Recht? Bislang ist das völlig offen. Die klagenden Umweltverbände wollten sich zu ihren Erwartungen vorab ebenso wenig äußern wie die Hamburger Wirtschaftsbehörde.

Fünf Tage lang hatte der 7. Senat im Juli mündlich über die Klagen der Umweltverbände BUND und Nabu gegen die Ausbaggerung des Flusses verhandelt (Az.: BVerwG 7 A 14.12 und 7 A 15.12). Sehr detailliert seien die Richter in die komplexe Materie eingestiegen, erklärten hinterher Kläger wie Beklagte.

Die Umweltverbände halten die Elbvertiefung für überflüssig. Außerdem befürchten sie, dass eine erneute Ausbaggerung das Ökosystem des Flusses zum Kippen bringen könnte. An diesem Punkt spielt die europäische Wasserrahmenrichtlinie eine wichtige Rolle. Sie besagt, dass sich der Zustand der Gewässer nicht verschlechtern darf.

Ein ähnliches Verfahren zur Weservertiefung hatte das Bundesverwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt. Der EuGH hat darüber noch nicht entschieden. Auch bei der Elbvertiefung stand eine Vorlage an den EuGH im Raum.

Hamburg will die Elbe vertiefen, damit Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Metern den Hafen unabhängig von Ebbe und Flut erreichen können. Tideabhängig sollen sogar Riesen-Frachter mit einem Tiefgang von 14,50 Metern die Elbe passieren können. Nur so könne der Hamburger Hafen wettbewerbsfähig bleiben.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil sprechen, das den bisherigen Baustopp aufhebt, könnten erste Arbeiten sofort aufgenommen werden, sagte Susanne Meinecke, Sprecherin der Hamburger Wirtschaftsbehörde. Wenn alle Ausschreibungen erfolgt seien, könnte die Elbvertiefung im Frühjahr 2015 beginnen.

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