Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Antiterrordatei

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über die "Antiterrordatei" von Polizei und Geheimdiensten.
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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über die "Antiterrordatei" von Polizei und Geheimdiensten

Karlsruhe - Dürfen die deutschen Sicherheitsbehörden ihre Kenntnisse über Terrorverdächtige und deren Kontaktpersonen in einer Datei zusammenfassen? Auch ohne die Betroffenen zu informieren?

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über die seit 2007 bestehende "Antiterrordatei" von Polizei und Geheimdiensten. In Berlin nimmt man die Klage ernst - Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will selbst in Karlsruhe auftreten, um die Datenbank zu verteidigen.

Die Datensammlung ist umfangreich: Sie umfasst nicht nur Basisdaten wie Namen, Geburtsdatum und Wohnort, sondern auch Angaben zu Telekommunikationsanschlüssen, Bankverbindungen, Religion und "besonderen Fähigkeiten", die bei Terroranschlägen nützlich sein könnten. Die Datei, an der Polizei und Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern beteiligt sind, soll helfen, insbesondere islamistische Terroranschläge mit schnellem Informationsaustausch zu verhindern.

Erfasst werden nicht nur Terrorverdächtige selbst, sondern auch unbeteiligte Kontaktpersonen. Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts sind derzeit mehr als 16 000 Personen in der Datei aufgeführt.

Ein pensionierter Richter aus Oldenburg hat gegen das Gesetz geklagt. Ob er selbst in der Datei ist, weiß er nicht - kann es aber nach Abgaben seines Anwalts letztlich auch nicht mit Sicherheit wissen, da in bestimmten Fällen eine verdeckte Speicherung von Daten möglich ist. "Letztlich kann jeder, der auch nur Kontakt zu jemandem hat, der möglicherweise Gewaltanwendung befürwortet, in der Datei gespeichert werden", sagt sein Anwalt Maximilian Suermann. "Im Grunde kann niemand sicher sagen, ob er da drin ist."

Suermann rügt unter anderem eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die Regelungen seien zu unbestimmt und unverhältnismäßig; der Kreis der Betroffenen sei unüberschaubar. Das Bundesinnenministerium will sich vor der Verhandlung offiziell nicht zu dem Rechtsstreit äußern. In Ministeriumskreisen heißt es allerdings, die Datei habe sich bewährt; sie sei ein wichtiger Baustein im Konzept der Terrorismusbekämpfung. Neben Innenminister Friedrich werden die Richter des Ersten Senats unter anderem BKA-Chef Jörg Ziercke, Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen und Bundesnachrichtendienst-Chef Gerhard Schindler anhören.

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