Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Karlsruhe/München - Am Mittwoch verkündete das Bundesverfassungsgericht das Urteil im Streit um die Rundfunkgebühren. Die Richter entschieden, dass der Beitrag mit dem Grundgesetz vereinbar und im Wesentlichen verfassungsgemäß sei.
Lediglich dass Personen mit zwei Wohnungen den doppelten Beitrag bezahlen müssen, beanstandete das Gericht. Betroffene können sich das Geld jetzt zurückerstatten lassen und einen Antrag auf Befreiung stellen. Bis 2020 muss der Gesetzgeber nachbessern.
Grundsätzlich sei die finanzielle Belastung aber gerechtfertigt. "Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs", erklärte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Es spiele keine Rolle, ob der Einzelne Geräte besitze oder sie nutze.
Urteil wie erwartet
Das Urteil kommt nicht überraschend, es galt im Vorfeld als äußerst unwahrscheinlich, dass das Gericht den Beitrag als verfassunsgwidrig befinden würde. Es wurde erwartet, dass lediglich einige Dinge korrigiert werden würden.
Vier Kläger - drei Privatunternehmen sowie der Autovermieter Sixt - finden das Modell ungerecht. So müsse eine Person, die alleine lebt, mehr zahlen, als zum Beispiel jemand, der in einer Wohngemeinschaft lebt. Diese Ungleichbehandlung beruht laut Urteil aber "auf Sachgründen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch genügen".
Autovermieter Sixt profitiert von Radio
Auch den Autoverleiher Sixt kostet jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag. Abhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss das Unternehmen zusätzlich für jeden Standort Beiträge entrichten.
Das halten die Richter für verfassungsgerecht: Unternehmen hätten aus den Rundfunkangeboten einen wirtschaftlichen Nutzen, denn sie könnten damit Mitarbeiter wie Kunden informieren und unterhalten. Im Auto laufe beispielsweise der Verkehrsfunk. Bei Mietwagen sei das Radio auch ein Preisfaktor. Davon profitiere Sixt.
Rundfunkbeitrag muss weiter gezahlt werden
Jeder Haushalt muss seit 2013 im Monat 17,50 Euro zahlen. Das ist unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt.
Den Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen dadurch knapp acht Milliarden Euro zusammen, rund 90 Prozent stammen aus Privathaushalten.