Bundesverfassungsgericht entscheidet: CDU nicht zugelassen bei Wahl in Bayern

Die CDU wird vorerst weiterhin nicht in Bayern wählbar sein. Eine Verfassungsbeschwerde wird nicht entschieden, weil noch ein Verfahren läuft.
dpa |
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Angela Merkel und die CDU dürfen weiterhin nicht in Bayern antreten.
Sven Hoppe/dpa Angela Merkel und die CDU dürfen weiterhin nicht in Bayern antreten.

Nürnberg - Ein Nürnberger Juristenpaar ist mit dem Versuch gescheitert, per Verfassungsbeschwerde die CDU bei der Bundestagswahl auch in Bayern wählbar zu machen.

Das Bundesverfassungsgericht habe beschlossen, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, teilten die Rechtsanwälte Christine und Rainer Roth am Dienstag mit.

Dass die Wähler in Bayern nicht für die CDU stimmen können, sondern nur für die kleinere Schwesterpartei CSU, verletzt nach Ansicht der Kläger das Recht auf freie Wahl. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sah das im vergangenen Dezember anders und wies die Klage gegen den dort ansässigen Bundeswahlleiter ab: Im Bundeswahlgesetz sei nicht vorgesehen, dass die Parteien mit bundesweiten Listen antreten müssten.

Eine Verfassungsbeschwerde setzt normalerweise voraus, dass alle anderen Rechtsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies ist hier aber nicht der Fall, da die Berufung am Hessischen Verwaltungsgerichtshof noch läuft.

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