Bundesverfassungsgericht: Dritter Geschlechtseintrag ist nötig

Karlsruhe - Personen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, wenn sie das Personenstandrecht zwinge, das Geschlecht zu registrieren – aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulasse, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Die als Frau geführte Klägerin möchte als "inter/divers" in das Geburtenregister eingetragen werden. Das Bundesverfassungsgericht setzte eine Frist bis Ende 2018 für eine verfassungsgemäße Neuregelung. (1BvR 2019/16)