Bundesverfassungsgericht: Dritter Geschlechtseintrag ist nötig

Der Gesetzgeber muss künftig neben männlich und weiblich einen dritten Geschlechtseintrag im Behördenregister ermöglichen.
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Ein drittes Geschlecht "X" neben männlich und weiblich wird es ab sofort geben. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. (Symbolbild)
Peter Steffen/dpa Ein drittes Geschlecht "X" neben männlich und weiblich wird es ab sofort geben. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. (Symbolbild)

Karlsruhe - Personen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, wenn sie das Personenstandrecht zwinge, das Geschlecht zu registrieren – aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulasse, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Die als Frau geführte Klägerin möchte als "inter/divers" in das Geburtenregister eingetragen werden. Das Bundesverfassungsgericht setzte eine Frist bis Ende 2018 für eine verfassungsgemäße Neuregelung. (1BvR 2019/16)

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