Bundestagswahl: Recht und Moral
Die deutsche Verfassung sieht vor, dass der Bundestag den Kanzler wählt. Rechtlich spräche also nichts dagegen, würde Armin Laschet - auch, wenn seine Union zweitplatziert bleibt - versuchen, ein Regierungsbündnis zu schmieden.
Allerdings hat eben jener Armin Laschet am Sonntagabend ein Minus von mehr als acht Prozentpunkten und damit das historisch schlechteste Ergebnis der Union bei einer Bundestagswahl eingefahren. Daraus schon nach Schließung der Wahllokale, bei völlig unklarem Ausgang den Bürger-Willen zu einer konservativ-geführten Regierung abzuleiten, ist moralisch fragwürdig.
Armin Laschet kann nur mit Glück ins Kanzleramt stolpern
Vielleicht wäre es anders gekommen, wenn die Union nicht so lange damit gewartet hätte, einen Kanzlerkandidaten zu benennen. Wenn das Störfeuer aus München nicht so laut gewesen und das Programm der schwarzen Schwestern inhaltsreicher gewesen wäre. Wenn der Union zumindest im Endspurt etwas anderes eingefalllen wäre als das angestaubte Geisterbahn-Abschlussgespenst namens "Linksrutsch".
Das mag potenzielle Wähler der Linken zur SPD getrieben haben, geschadet hat es der alten Dame nicht. Deshalb: Wer den Wahlkampf-Weg mit Pleiten, Pech und Pannen pflastert, braucht viel Glück, um ins Kanzleramt zu stolpern.