Bundestags-Experten warnen vor Ausnahmen beim Mindestlohn

Die schwarz-rote Regierung darf nach Auffassung von Experten bestimmte Arbeitnehmer nicht einfach vom geplanten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro ausnehmen.
dpa |
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Berlin - Dies könne gegen den Grundsatz im Grundgesetz verstoßen, alle Menschen gleich zu behandeln - zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der "Süddeutschen Zeitung" (Montag) vorliegt. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen demnach vor allem beim Ausschluss von Rentnern und Studenten vom Mindestlohn, wie ihn maßgebliche Unionspolitiker fordern.

In dem Gutachten, das die grüne Fachpolitikerin Brigitte Pothmer angefordert hatte, heißt es laut Zeitung, der allgemeinverbindliche Mindestlohn sei eine Schutzvorschrift für Arbeitnehmer. Ausnahmen davon könnten "eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung darstellen, wenn die in Rede stehende Personengruppe zu den Arbeitnehmern zu zählen ist und sich von der allgemeinen Gruppe nicht so wesentlich unterscheidet, dass eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt wäre". Dies gelte prinzipiell auch für Saisonarbeiter, Rentner oder Studenten mit Arbeitsvertrag.

Zuletzt sagte Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU), ein Rentner, der sich etwas dazuverdient, müsste nicht den Mindestlohn- Regeln unterliegen - der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer hatte dies als "nicht abwegig" bezeichnet. Ähnlich äußerte sich die stellvertretende CDU-Chefin Julia Klöckner. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wandte sich indes gegen Ausnahmen, wie sie Wirtschaftsverbände auch für Langzeitarbeitslose, Taxifahrer oder Jugendliche fordern. Rechtlich unproblematisch sind laut Bundestags- Gutachten Ausnahmen bei ehrenamtlich Tätigen, Auszubildenden oder Praktikanten in der Ausbildung.

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