Bundestag verabschiedet Flexi-Rente

Der Bundestag will heute ein Gesetz für einen flexibleren Übergang vom Berufsleben in die Rente verabschieden.
dpa |
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Der Bundestag will am Freitag ein Gesetz für einen flexibleren Übergang vom Berufsleben in die Rente verabschieden.

Berlin - Um einen flexibleren Übergang vom Berufsleben in die Rente zu ermöglichen, will der Bundestag am Freitag ein neues Gesetz verabschieden. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion, Peter Weiß (CDU), sagte dazu der Deutschen Presse-Agentur: "Mehr individuelle Gestaltungsfreiheit statt starrer Grenzen beim Übergang vom Beruf in die Rente, das ist die Grundbotschaft des Flexi-Renten-Gesetzes."

Für Arbeitnehmer mache es das Gesetz "interessanter, das Berufsleben mit einer Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrentenbezug ausklingen zu lassen. Für Arbeitgeber ist es angesichts eines sich abzeichnenden Fachkräftemangels eine interessante Option, ältere Arbeitnehmer, die sonst unter Umständen ganz aus dem Arbeitsleben ausscheiden würden, für eine Weiterbeschäftigung mit reduzierten Arbeitszeiten zu gewinnen. Diese könne ihre Rentenansprüche erhöhen. 

Die Sprecherin der SPD-Fraktion für Arbeit und Soziales, Katja Mast, erklärte, mit dem Gesetz werde "das Prinzip Reha vor Rente und Prävention vor Reha" gestärkt- etwa mit einem individuellen, berufsbezogenen Gesundheitscheck ab dem 45. Lebensjahr. Damit soll ein Präventions- und Rehabilitationsbedarf "frühzeitig erkannt und passende Maßnahmen aus dem Gesundheits- wie dem Arbeitsmarktbereich angeboten werden können."

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Zur Neuregelung der Leiharbeit, die der Bundestag ebenfalls heute verabschieden will, sagte Weiß der dpa: "Mit der grundsätzlichen Höchstverleihdauer von 18 Monaten wird missbräuchliche Leiharbeit als faktischer Dauerzustand verhindert." Auch bei der Regelung, dass Leiharbeiter nach spätestens neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten sollen, bekommen die Tarifvertragsparteien Gestaltungsspielraum.

Ausnahmen sind demnach möglich, wenn der Arbeitgeber bereits deutlich vorher, und zwar ab der sechsten Beschäftigungswoche, einen aufwachsenden Zuschlag zum Tariflohn in der Zeitarbeit zahlt. Die Angleichung könne dann auf 15 Monate gestreckt werden. Damit solle auch verhindert werden, dass Leiharbeitsverhältnisse wegen eines abrupt steigenden Lohnes kurz bevor die Gleichbezahlung beendet werden.

Mit der Zeitarbeit sollen Auftragsspitzen und unerwartete Personalengpässe aufgefangen und nicht als Instrument des Lohnwettbewerbs eingesetzt werden, unterstrich Weiß.

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