Bundestag verabschiedet 8,50 Euro Mindestlohn
Nach heftiger Kritik von Arbeitgebern und Gewerkschaften will der Bundestag am Donnerstag den Mindestlohnentwurf verabschieden. Für 3,7 Millionen Menschen steigt der Lohn bald auf mindestens 8,50 Euro in der Stunde.
Berlin - Ausgenommen sind Jugendliche unter 18 Jahren. Auch Langzeitarbeitslose bleiben das erste halbe Jahr in einem neuen Job außen vor. Für weitere rund 3,7 Millionen Menschen steigt der Lohn aber auf mindestens 8,50 Euro in der Stunde - ab 01.01.2015. Nach heftiger Kritik von Arbeitgebern und Gewerkschaften will der Bundestag am Donnerstag den Mindestlohnentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verabschieden.
Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sieht den Gesetzentwurf trotz einiger Ausnahmen und Übergangsregelungen positiv. "In der politischen Gesamtbewertung allerdings ist ganz klar: Der Mindestlohn ist ein Erfolg für uns Gewerkschaften", sagte er der "Augsburger Allgemeinen". "Die SPD hat in der großen Koalition viele von unseren Vorstellungen durchgesetzt."
Arbeitsministerin Nahles wollte Ausnahmen für einzelne Branchen vermeiden. Für einige gibt es aber auf Betreiben der Union Übergangsregelungen bis 2017 - vornehmlich für Saisonarbeiter und Zeitungszusteller.
"Bei den Saisonarbeitern hat sich die Bauernlobby durchgesetzt", kritisierte DGB-Chef Hoffmann. Er sei aber froh, "dass es keine regionalen Ausnahmen gibt und keine dauerhaften Ausnahmen für bestimmte Wirtschaftsbereiche."
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, sprach hingegen von einer "Mogelpackung". "Die große Koalition hat für Saisonarbeitskräfte nur Scheinlösungen ins Gesetz aufgenommen", sagte er der "Passauer Neuen Presse". "Der Wettbewerbsnachteil, den unsere Obst- und Gemüsebauern wie Winzer erfahren, wird damit keinesfalls ausgeglichen."
Der DGB-Chef wies Vorwürfe, der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gefährde mehr als eine Million Arbeitsplätze, als "Propaganda" zurück. "Der Mindestlohn wird kein Jobkiller sein, das bestätigen seriöse Studien und die Erfahrungen aus unseren europäischen Nachbarländern oder den Vereinigten Staaten", sagte Hoffmann.
Von 2016 an soll die Höhe der flächendeckenden Lohnuntergrenze alle zwei Jahre von einer Mindestlohnkommission festgelegt werden, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind.