Bundestag billigt Speicherung von Fluggastdaten

Bevor nach der parlamentarischen Sommerpause der Wahlkampf beginnt, wollte die große Koalition noch eine Reihe von Sicherheitsgesetzen durch den Bundestag bringen. Am Donnerstag verabschiedete das Parlament deshalb gleich mehrere Gesetze, die die Inneren Sicherheit betreffen:
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Die Fluggesellschaften müssen den Behörden unter anderem den Namen des Fluggastes, seine Kreditkartennummer und die Zahl der Gepäckstücke sowie der Mitreisenden übermitteln.
Ole Spata/dpa Die Fluggesellschaften müssen den Behörden unter anderem den Namen des Fluggastes, seine Kreditkartennummer und die Zahl der Gepäckstücke sowie der Mitreisenden übermitteln.

Bevor nach der parlamentarischen Sommerpause der Wahlkampf beginnt, wollte die große Koalition noch eine Reihe von Sicherheitsgesetzen durch den Bundestag bringen.

Berlin - Am Donnerstag verabschiedete das Parlament deshalb gleich mehrere Gesetze, die die Inneren Sicherheit betreffen:

FLUGGASTDATEN: Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Airlines künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Dabei geht es um Daten wie Namen des Fluggastes, Kreditkartennummer, Gepäckstücke oder Mitreisende. Den internationalen Terrorismus will man damit ebenso bekämpfen wie die organisierte Kriminalität.

BKA-GESETZ: Die IT-Strukturen beim Bundeskriminalamt werden grundlegend umgebaut. Ziel ist die Schaffung einer modernen IT-Architektur und eine konsequentere Zusammenführung von Informationen. Darüber hinaus hatte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die umfangreichen BKA-Befugnisse zur Terrorabwehr für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften für die Überwachung von Verdächtigen wurden deshalb angepasst.

FUSSFESSELN: Verurteilte Extremisten können nach ihrer Haftentlassung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden. Ziel ist es, potenzielle Terroristen besser zu kontrollieren und sie gegebenenfalls vom Besuch bestimmter Orte abzuhalten - etwa von möglichen Anschlagszielen. Darüber hinaus wurde dem BKA grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, sogenannte Gefährder per Fußfessel zu überwachen - auch unabhängig von einer vorherigen Haftstrafe. Bisher kam dieses Instrument nur bei rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualverbrechern zum Einsatz.

SCHUTZ FÜR POLIZISTEN: Das mit Koalitionsmehrheit verabschiedete Gesetz zur "Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten" soll Polizisten, Retter und Feuerwehrleute besser vor tätlichen Angriffen schützen. Solche Attacken können künftig mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Das gilt auch für Übergriffe gegen Einsatzkräfte bei Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen. Wer Rettungseinsätze behindert, kann künftig ebenfalls härter bestraft werden.

CYBERTERROR: Bei schweren Cyber-Attacken können betroffene Behörden und Unternehmen künftig Hilfe von einer staatlichen Eingreiftruppe anfordern. Die Rechtsgrundlage für den Einsatz so genannter Mobiler Incident Response Teams ("MIRTs") wurde vom Bundestag am späten Donnerstagabend geschaffen.

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