Bundestag berät über Ost-West-Angleichung der Rente
Berlin - Denkbar sei eine Erhöhung der Rente für diese Betroffenen in schnelleren Schritten als bisher geplant, sagte der Chef der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Geplant sind höhere Bezüge für all jene, die aus Gesundheitsgründen oder wegen eines Unfalls nicht mehr oder nicht mehr voll arbeiten können.
Bessergestellt werden soll, wer ab 2018 neu in eine Erwerbsminderungsrente geht. Derzeit werden Betroffene bei der Rente so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Dies soll in mehreren kleineren Stufen bis 2024 auf 65 Jahre verlängert werden.
Weiß sagte: "Ich könnte mir vorstellen, dass man diese Erhöhung in größeren Schritten macht." Grundsätzlich bezeichnete Weiß es aber als "bemerkenswert", dass es bereits zum zweiten Mal in der laufenden Legislaturperiode Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner gebe. Bereits zu Anfang der Wahlperiode hatte die Koalition solche Verbesserungen beschlossen.
Die Abgeordneten wollen zudem einen weiteren Gesetzentwurf beraten, nach dem die Ostrenten bis zum 1. Januar 2025 voll an die Bezüge im Westen angeglichen werden. Die Angleichung soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. Im Gegenzug soll die derzeitige Höherwertung der Ostlöhne bei der Ermittlung der Renten ebenfalls in sieben Schritten abgesenkt werden.
Weiß betonte, diese schrittweise Absenkung der Höherwertung bringe einen schonenden Übergang für die Ost-Arbeitnehmer an die Rentenangleichung. "Damit wird sichergestellt, dass die Arbeitnehmer im Osten, die neu in Rente gehen, nicht die großen Verlierer sind."
Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, übte Kritik an der Finanzierung: "Die vorgezogene Ost-West-Rentenangleichung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte deshalb voll aus Steuermitteln finanziert werden. Das ist bisher nicht der Fall", sagte sie der Oldenburger "Nordwest-Zeitung" (Freitag).