Bundesregierung will Sterbenskranke besser versorgen

Berlin - Flächendeckend sollen Palliativ- und Hospizversorgung ambulant in der häuslichen Umgebung und stationär in Pflegeeinrichtungen, Hospizen oder Krankenhäusern ausgebaut werden.
Insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen fehle es noch an derartigen Angeboten, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), am Mittwoch bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag. "Alle Menschen in unserem Land sollen die Gewissheit haben, dass sie ihren letzten Lebensweg gut versorgt und begleitet gehen können."
Pia Zimmermann (Linke) kritisierte unter anderem eine Ungleichbehandlung der sterbenden Menschen in Hospizen und stationären Pflegeeinrichtungen. Diese Zwei-Klassen-Medizin müsse beendet werden, forderte sie. Elisabeth Scharfenberg (Grüne) sieht im Regierungsentwurf gute Ansätze. Allerdings fehle es an gut ausgebildetem Personal und an Geld. Sozial- und Pflegeverbände sehen ebenfalls Nachbesserungsbedarf.
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Der Entwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht unter anderem vor, dass die Palliativversorgung ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Niedergelassene Ärzte und Krankenkassen sollen zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren.
Um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden Teams eingeführt. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird verbessert.
Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt (etwa Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter). Die Krankenkassen werden zur Beratung der Versicherten bei der Auswahl verschiedener Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung verpflichtet. Dies führe für die Gesetzliche Krankenversicherung zu Mehrausgaben in Höhe eines unteren bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrages pro Jahr.