Bundesregierung muss nicht früher informieren
Die Bundesregierung muss den Bundestag nicht vorab über mögliche Waffenexporte unterrichten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. So weit reichten die Informationsrechte des Parlaments nicht, hieß es.
Karlsruhe - Erst nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens habe dieses Anspruch auf Information. Konkrete Anfragen muss die Bundesregierung dahingehend beantworten, ob eine Genehmigung erteilt wurde oder nicht. Damit scheiterten die Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul mit dem grundsätzlichen Teil ihrer Klage. (Az.: BvE 5/11)