Bundesrat: Mehr Datenschutz bei Google Street View

Der Datenschutz bei Diensten wie Google Street View muss nach Ansicht des Bundesrates gestärkt werden. Die Länderkammer beschloss am Freitag in Berlin, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.
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Der Suchmaschinen-Gigant Google filmt seit Monaten für seinen Internetdienst Street View bundesweit Häuser und Straßen ab.
dpa Der Suchmaschinen-Gigant Google filmt seit Monaten für seinen Internetdienst Street View bundesweit Häuser und Straßen ab.

BERLIN - Der Datenschutz bei Diensten wie Google Street View muss nach Ansicht des Bundesrates gestärkt werden. Die Länderkammer beschloss am Freitag in Berlin, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

Demnach sollen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, bevor Daten ins Netz kommen. Abgebildete Menschen sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten. Gleiches soll für Hausbesitzer und deren Mieter gelten, die gegen die Abbildung ihrer Wohnhäuser im Netz sind.

Der Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes geht auf eine Initiative des Stadtstaates Hamburg zurück - dort hat Google seine Deutschlandzentrale. Der Suchmaschinen-Gigant filmt seit Monaten für seinen Internetdienst Google Street View bundesweit Häuser und Straßen ab.

«Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein», sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL). «Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht.» Das Vorhaben stößt unter anderem beim Branchenverband Bitkom auf scharfe Kritik.

Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte sich gegen ein spezielles Gesetz zu Google Street View ausgesprochen. Der Gesetzgeber dürfe nicht den Weg einschlagen, «dass wir für jeden neuen Dienst ein neues und eigenes Gesetz schaffen. Bei einer solchen Einzelfallgesetzgebung würden wir bald hoffnungslos hinterherhinken», sagte er am 22. Juni bei einer Grundsatzrede in Berlin.

Steffen betonte hingegen, es gehe hier nicht nur um Google. Der vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mindestens drei Monate vor dem systematischen Abfilmen den zuständigen Datenschutzbeauftragten informieren müssen. Bei Verstößen gegen die im Gesetzentwurf genannten Regelungen soll ein Bußgeld von bis zu 300 000 Euro drohen.

dpa

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