Bundesrat diskutiert über NS-Raubkunst

Der Bundesrat beschäftigt sich mit der Verjährung von Kunstraub in der NS-Zeit. Bisher gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren
dpa |
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Berlin - Der Bundesrat beschäftigt sich am Morgen in seiner ersten Sitzung im diesem Jahr mit der Verjährung von Kunstraub in der NS-Zeit. Bisher gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Bayern will diese Frist mit Blick auf die jüngst entdeckte Sammlung von Cornelius Gurlitt erweitern.

Zudem befasst sich die Länderkammer mit der Freizügigkeit für EU-Bürger sowie mit EU-Vorschriften zur Produktion und zum Verkauf von Fleisch geklonter Tiere.

Die Tagesordnung ist insgesamt eher überschaubar, da die neue schwarz-rote Koalition im Bund erst seit Jahresbeginn mit Gesetzesinitiativen gestartet ist.

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