Bundesrat billigt Verbot riskanter Börsenwetten

BERLIN - Spekulanten haben bei riskanten Börsenwetten in Deutschland künftig weniger Spielraum. Der Bundesrat billigte am Freitag das Gesetz der schwarz-gelben Koalition, mit dem alle «ungedeckten Leerverkäufe» verboten werden. Bereits seit Mitte Mai sind bestimmte Leerverkäufe untersagt.
Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz wird dieses Verbot ausgeweitet. Finanzakteure dürfen nur noch mit Aktien, Staatsanleihen und Kreditversicherungen spekulieren, die sie selbst besitzen oder sich geliehen haben. Neu eingeführt werden auch Meldepflichten, damit die Aufsichtsbehörden einen besseren Überblick haben.
Bei «Leerverkäufen» verkaufen Profi-Anleger wie Hedge-Fonds Aktien in der Hoffnung, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und Gewinne einzustreichen. Bei «gedeckten Leerverkäufen» leihen sich Investoren die Aktien. Bei «ungedeckten Leerverkäufen» spekulieren sie mit zu verkaufenden Aktien, ohne sie zuvor ausgeliehen zu haben.
Experten und die Opposition halten den nationalen Alleingang der schwarz-gelben Koalition angesichts weltweiter Geldströme für wirkungslos. Die EU-Kommission will erst im Herbst Vorschläge für ein europäisches Verbot vorlegen.
dpa