Bundesländer wollen mehr Rechte für Patienten
Berlin - Darin sind unter anderem ein Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung und auf Einsicht in die Patientenakte vorgesehen sowie ein Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern. Zudem sollen Behandlungsfehler schon im Vorfeld durch ein verbessertes Risikomanagement verhindert werden. Mit diesen Vorschlägen gehe man deutlich über das vor wenigen Tagen vorgelegte Patientenrechtegesetz der Bundesregierung hinaus, betonte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).
Die Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen eigenen Angaben zufolge einen mündigen Patienten. Er solle auf Augenhöhe mit dem Arzt über die eigene Behandlung mitentscheiden, sagte Prüfer-Storcks.
Diesem Ziel sollen auch das Recht auf Beratung durch eine neutrale Institution dienen sowie die Einführung eines verständlichen Patientenbriefs bei wichtigen Therapie-Entscheidungen. Im Fall von Behandlungsfehlern soll zudem die Beweislast gesetzlich vom Patienten auf den Arzt verlagert werden.
Der AOK-Bundesverband begrüßte die Vorschläge. Wenn der Patient schon vor der Behandlung gut bescheid wisse, könnten Streit und juristische Auseinandersetzungen künftig besser vermieden werden.
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