Bundesgerichtshof weist Anhörungsrüge von Zschäpe ab
Der BGH hatte im August Zschäpes Verurteilung als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" per schriftlichem Beschluss bestätigt. Damit bleibt es bei der Strafe, die das Oberlandesgericht (OLG) München 2018 verhängt hatte: lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld.
Vor einer Woche war bekanntgeworden, dass Zschäpe nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat - unter anderem, weil ihr Fall am BGH nicht verhandelt wurde. Allerdings ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn vorher alle verfügbaren Rechtsbehelfe genutzt wurden. Geht es um eine mögliche Verletzung rechtlichen Gehörs, gehört dazu auch die Anhörungsrüge beim letztinstanzlichen Fachgericht. Die Entscheidung des BGH ist also ein wichtiger Schritt, damit es am Verfassungsgericht weitergehen kann.
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