Bundesgericht prüft Beamtenbesoldung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich mit dem Thema Altersdiskriminierung bei Beamten und Soldaten. Hintergrund ist die umstrittene Besoldung durch Einstufungen nach Lebensalter. Es wird ein Urteil im Tagesverlauf erwartet.
Leipzig - Der Europäische Gerichtshof hatte im Juni 2014 geurteilt, es sei nicht mit den EU-Richtlinien vereinbar, wenn sich die Bezahlung eines Beamten nach dem Lebensalter richtet. Deshalb befasst sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag mit dem Thema Altersdiskriminierung bei Beamten und Soldaten.
Ob Betroffene nun auch ein Anrecht auf eine höhere Besoldung oder rückwirkende Nachzahlungen haben, darüber muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. In dem Verfahren wurden 15 Revisionsklagen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengelegt. Laut Deutschem Beamtenbund hat eine Reihe von Bundesländern die Besoldungsstruktur bereits verändert.
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