Bundesgericht: Linksradikales Internetportal bleibt verboten

Seit knapp zweieinhalb Jahren ist die Internet-Plattform «Linksunten.Indymedia» verboten. Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums war umstritten. Nun urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
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Blick in den Verhandlungssaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu Beginn der Verhandlung über das Verbot von "Linksunten.Indymedia".
Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/dpa Blick in den Verhandlungssaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu Beginn der Verhandlung über das Verbot von "Linksunten.Indymedia".

Leipzig - Die linksradikale Internet-Plattform "Linksunten.Indymedia" bleibt verboten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwochabend in Leipzig. Es wies Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams gegen das Verbot ab. (Az.: BVerwG 6 A 1.19 bis BVerwG 6 A 5.19)

"Linksunten.Indymedia" sei eine Vereinigung gewesen, die sich 2008 zum Zweck gebildet habe, eine linke Gegenöffentlichkeit zu schaffen, sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Ingo Kraft, in der Urteilsbegründung.

Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbot sei "regelmäßig nur die Vereinigung" befugt, sagte Kraft.

Vier Männer und eine Frau klagten als Einzelpersonen. Ihnen waren vom Bundesinnenministerium 2017 als mutmaßlichen Mitgliedern des Betreiberteams die Verbotsverfügungen zugestellt worden. Einen Verein hätten sie allerdings nicht gebildet, hieß es von ihren Anwälten - als solcher seien sie lediglich vom Innenministerium konstruiert worden. "Dass der Verein nicht geklagt hat, beruht nicht darauf, dass er es nicht konnte, sondern dass er es nicht wollte", sagte dagegen Wolfgang Roth, der vor Gericht das Bundesinnenministerium vertrat.

Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Die Anwälte der Kläger kündigten an, mit den Fällen wahrscheinlich vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Sie sehen Grundrechte beschnitten. Der Zweck des Vereinsverbots sei "ausschließlich auf eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit gerichtet gewesen", sagte Rechtsanwalt Sven Adam, der einen Kläger vertrat.

Das Bundesinnenministerium hatte das Vereinsverbot 2017 nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg ausgesprochen. Auf der Plattform sei zu linksextremistischen Straftaten aufgerufen worden, hieß es zur Begründung.

Die Verhandlung in Leipzig knapp zweieinhalb Jahre später fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Am Samstag war es bei einer Solidaritäts-Demonstration gegen das Verbot der Internet-Plattform zu Krawallen gekommen.

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