Bundesärztekammer: Ende der Isolationspflicht vertretbar

Die Menschen müssten lernen, eigenverantwortlich mit Lockerungen in der Coronakrise umzugehen und Rücksicht zu nehmen. Das sagt die Bundesärztekammer, die eine Aufhebung der Isolationspflicht befürwortet.
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Einkäufe stehen in einem Hausflur. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein haben angekündigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Menschen aufzuheben.
Einkäufe stehen in einem Hausflur. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein haben angekündigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Menschen aufzuheben. © Sebastian Gollnow/dpa
Berlin

Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt hat die von vier Bundesländern angekündigte Aufhebung der Isolationspflicht für Corona-Infizierte begrüßt.

Angesichts der zurückgehenden Infektionszahlen und überwiegend milden Krankheitsverläufen sei der Schritt medizinisch vertretbar, sagte er der "Rheinischen Post". Das zeigten auch Erfahrungen anderer europäischer Länder, die diesen Schritt bereits gegangen seien. "Isolationspflichten sind weitreichende freiheitseinschränkende Maßnahmen, die zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig sind."

Einheitliches Vorgehen "wünschenswert"

Reinhardt zufolge wäre es wünschenswert, wenn sich die Länder auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen einigen. "Es dürfte schwierig werden, die Menschen in einem Bundesland anzuhalten, sich auch bei symptomfreien Verläufen an strikte Isolationsvorgaben zu halten, wenn im Nachbarbundesland in gleich gelagerten Fällen keine Beschränkungen gelten", sagte er. Die Menschen müssten lernen, eigenverantwortlich mit diesen Lockerungen umzugehen und Rücksicht zu nehmen.

Der Deutsche Hausärzteverband bezeichnete die Lockerung unterdessen als eine politische Entscheidung und betonte die Eigenverantwortung der Menschen. "Ob es eine gesetzlich verankerte Isolationspflicht gibt oder nicht, ist eine politische Entscheidung. Aus medizinischer Sicht muss der Leitspruch lauten: Wer krank ist, bleibt konsequent zu Hause", sagte der Bundesvorsitzende Markus Beier. Die Erfahrungen aus den Praxen zeige, dass es die Ausnahme sei, dass ein Patient zwar einen positiven Schnelltest habe, aber keine Symptome aufweise. "Wenn also jeder mit Symptomen konsequent zu Hause bleibt, dann wird nur eine sehr kleine Zahl an Menschen von einer Änderung der Isolationspflicht auch praktisch betroffen sein."

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein hatten am Freitag angekündigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Menschen aufzuheben. In diesen Ländern sollten "zeitnah" neue Regelungen in Kraft treten, die derzeit ausgearbeitet werden, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. Weitere Bundesländer dachten zuletzt darüber nach, andere lehnten einen solchen Schritt ab.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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