Brüssel: Hartz IV auch für arbeitslose Ausländer

Die EU-Kommission hat scharfe Kritik am Ausschluss arbeitsloser EU-Bürger von Hartz-IV-Leistungen geäußert: Deutschland dürfe entsprechende Sozialleistungen nicht grundsätzlich verweigern.  
dpa |
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Die EU-Kommission hat scharfe Kritik am Ausschluss arbeitsloser EU-Bürger von Hartz-IV-Leistungen geäußert: Deutschland dürfe entsprechende Sozialleistungen nicht grundsätzlich verweigern.

München - Zuwanderer müssen nach Ansicht der EU-Kommission in Deutschland leichter Zugang zu Sozialleistungen erhalten. Dies geht nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag) aus einer Stellungnahme der Kommission zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hervor.

Darin stellt die Kommission dem Bericht zufolge eine zentrale Vorschrift im Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen infrage. Diese sei mit europäischem Recht nicht vereinbar. Sollten die europäischen Richter der Kommission folgen, so hätten Zuwanderer künftig deutlich bessere Chancen auf Sozialleistungen, selbst dann, wenn sie keine Arbeitsstelle suchen.

In dem Verfahren geht es den Angaben zufolge um eine 24-jährige Rumänin und ihren kleinen Sohn, die seit 2010 dauerhaft in Deutschland leben. Die Frau wohnte demnach jahrelang bei ihrer Schwester in Leipzig und erhielt Kindergeld sowie einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Arbeit habe sie nicht aufgenommen, ihren Antrag auf Hartz-IV-Leistungen habe das Jobcenter abgelehnt. Als sie dagegen klagte, habe das Sozialgericht Leipzig den Fall im Juni 2013 dem EuGH zur Klärung vorgelegt.

Die Kommission bemängelt laut "Süddeutscher Zeitung" insbesondere den generellen Ausschluss vieler EU-Ausländer von Hilfen im deutschen Sozialrecht. Nach den geltenden Regeln erhalten nur Arbeitnehmer und Selbstständige Hartz-IV-Leistungen, nicht aber Migranten, die nach Deutschland kommen und keine Arbeit suchen.

Die EU verlange in der Stellungnahme jedoch, jeden Fall einzeln zu beurteilen, sagte die Professorin für Sozialrecht an der Hochschule Niederrhein, Dorothee Frings, dem Blatt. "Auch bei Zuwanderern, die nicht aktiv nach einer Arbeit suchen, muss demnach der Anspruch auf Hartz IV geprüft werden."

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