BKA-Präsident befürwortet Vorratsdatenspeicherung

Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, hält die politisch umstrittene Vorratsdatenspeicherung für ein wichtiges Instrument im Anti-Terror-Kampf.
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BKA-Präsident Holger Münch spricht sich für die Vorratsdatenspeicherung aus.
dpa BKA-Präsident Holger Münch spricht sich für die Vorratsdatenspeicherung aus.

Berlin - Anschläge kämen häufig nicht isoliert, sondern als Serie, sagte er am Mittwochabend im "Heute Journal" des ZDF. "Und solche Instrumente ermöglichen Ihnen, möglichst schnell Strukturen zu erkennen, Mittäter zu erkennen, um möglicherweise weitere Anschläge zu verhindern."

Münch begrüßte die Absicht der Bundesregierung, gewaltbereite Islamisten künftig durch einen Ausweis-Entzug an der Ausreise in Kampfgebiete wie Syrien oder Irak zu hindern. Das sei ein wesentlicher Baustein in der Terrorbekämpfung: "Es kann ja nicht sein, dass wir Terrorismus exportieren, und es kann auch nicht sein, dass wir potenziellen Terroristen ermöglichen, in einem Ausbildungslager oder sogar in Kriegsgebieten ihr Handwerk zu lernen."

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thomas Strobl (CDU), dringt auf eine schnelle Einführung der Vorratsdatenspeicherung. "Jeder Tag ohne die Vorratsdatenspeicherung ist für die Sicherheit der Bürger ein verlorener Tag", sagte er "Spiegel Online". "Alle Sicherheitsexperten sagen uns, dass wir damit erheblich viel besser nachvollziehen können, mit wem Terroristen telefonieren oder wer sich Kinderpornografie im Netz besorgt."

Lesen Sie hier: Gabriel prinzipiell offen für Vorratsdatenspeicherung

Die Einwände von Kritikern der Vorratsdatenspeicherung wies Strobl zurück: "Wer die Totalüberwachung durch den Staat an die Wand malt, informiert die Bürger bewusst falsch."

SPD-Chef Sigmar Gabriel zeigt sich unter bestimmten Bedingungen offen für die Wiedereinführung des umstrittenen Instruments. "Die SPD hat durch die Beschlüsse ihres Bundesparteitages und ihrer Bundestagsfraktion klar beschrieben, unter welchen engen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen die Vorratsdatenspeicherung ein geeignetes und verhältnismäßiges Instrument zur Strafverfolgung sein kann", sagte er der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstag). "Es wäre gut, wenn diese Vorschläge, die von der damaligen Bundesregierung verworfen wurden, jetzt sorgfältig beraten würden, ohne in alte Reflexe zurückzufallen."

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