Bischof Tebartz-van Elst: Urlaub vom Amt

Der AZ-Politikredakteur Michael Heinrich über die Beurlaubung des Limburger Bischofs und die Politik der Kirche.
München - Bei der Hoffnung, Papst Franziskus könne den Limburger Bischof Tebartz-van Elst „kurz und schmerzlos“ aus dem Amt befördern, war der Wunsch der Vater des Gedankens. In der Empörung über die mutmaßlichen Verfehlungen des Geistlichen – zum Beispiel seine Prunksucht – sehnten viele Menschen eine schnelle Lösung herbei. Auch die AZ kommentierte so. Doch die gestrige Entscheidung des Papstes zeigt, dass dies zu kurz gedacht war.
Denn auch ein Bischof, also ein Mensch, an den besonders hohe moralische Ansprüche gestellt werden, hat das Recht auf ein faires Verfahren. Dazu gehört, dass die Vorwürfe wegen der Kostenexplosion beim Bau des Limburger Protz-Palastes gründlich geklärt werden. Eine Kommission hat mit ihrer Arbeit bereits begonnen. Und auch die Ermittlungen wegen finanzieller Untreue und eidlicher Falschaussage sind im Gange.
Hoffentlich gerät die Affäre nicht irgendwann in Vergessenheit
So lange hat der Vatikan Tebartz-van Elst beurlaubt. Er muss sich von seinen Amtsgeschäften zurückziehen und diese Zeit sogar außerhalb der Diözese verbringen. Bis die Anschuldigen gegen den Limburger Bischof geklärt sind, können viele Monate vergehen.
Hoffentlich ist diese Frist nicht dazu gedacht, dass die Affäre in Vergessenheit gerät, um dann Tebartz-van Elst wieder unauffällig ins Amt hieven zu können. Sollte sich auch nur einer der Vorwürfe bewahrheiten – dann müsste der Bischof kurz und schmerzlos entlassen werden.