Biblis darf nicht länger laufen

RWE ist vor Gericht gescheitert. Der Energiekonzern wollte Restlaufzeiten eines stillgelegten Atomkraftwerks auf das AKW Biblis A übertragen.
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Biblis darf nicht länger laufen als der Atomkonsens besagt
dpa Biblis darf nicht länger laufen als der Atomkonsens besagt

RWE ist vor Gericht gescheitert. Der Energiekonzern wollte Restlaufzeiten eines stillgelegten Atomkraftwerks auf das AKW Biblis A übertragen.

Das Atomkraftwerk Biblis A darf nicht länger am Netz bleiben als im Atomkonsens vorgesehen. Das hat am Mittwoch der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschieden. Der VGH untersagte dem Energiekonzern RWE, festgelegte Strommengenkontingente des stillgelegten Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich auf Biblis A zu übertragen.

RWE hatte im September 2006 beantragt, insgesamt 30 Milliarden Kilowattstunden, die für das 1988 stillgelegte AKW Mülheim-Kärlich genehmigt waren, auf Block A des AKW in Biblis übertragen zu können. Das Bundesumweltministerium hatte den RWE-Antrag im Mai 2007 abgelehnt, daraufhin war RWE vor Gericht gezogen. Umweltminister Sigmar Gabriel hatte sich darauf berufen, dass im Atomkonsens ausdrücklich die Kraftwerke genannt seien, auf die Produktionsmengen aus Mülheim-Kärlich übertragen werden dürften. Biblis A sei nicht dabei.

Bund begrüßt Entscheidung

Nach dem Atomkonsens hätte Biblis A ursprünglich bereits 2007 stillgelegt werden sollen, wegen eines mehr als einjährigen Stillstands wird der 1200-Megawatt-Reaktor aber in jedem Fall noch bis Herbst 2009 laufen. Sowohl Bundesumweltministerium als auch RWE hatten bereits angekündigt, bei einer juristischen Niederlage vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen zu wollen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) hat die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel über die Unzulässigkeit des RWE-Antrages auf Übertragung von Strommengen auf das Atomkraftwerk Biblis A begrüßt. «Diese Entscheidung beruht auf einer Selbstverständlichkeit: Auch RWE muss sich an die Gesetze halten», sagte Renate Backhaus, Atomexpertin des Bund. «Das Atomgesetz schließt die von RWE gewünschte Übertragung von Strommengen von dem nie in Betrieb gegangenen AKW Mülheim-Kärlich auf Biblis A klar aus. Man könnte es fast als unsittlichen Antrag bezeichnen, dass RWE genau dies verlangt hat.» (nz/AP)

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