BGH weist Auskunftsanspruch gegen Internet-Portal zurück
Karlsruhe - Der VI. Zivilsenat gab dem Internetportal Sanego Recht, das einem Arzt nicht die Daten eines anonymen Nutzers preisgeben wollte.
Der Vorsitzende Richter Gregor Galke sagte, die Anonymität der Nutzer dürfe nach der Vorschrift des Telemediengesetzes nur in wenigen Ausnahmen aufgehoben werden.
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