BGH-Urteil: NSU-Ausschuss muss Snowden in Deutschland anhören

Nun gibt es doch noch eine Chance, dass Whistleblower Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss in Berlin befragt werden kann.
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Edward Snowden hatte 2013 streng geheime Dokumente öffentlich gemacht, die einen Abhörskandale um den US-Geheimdienst NSA ins Rollen brachten.
dpa Edward Snowden hatte 2013 streng geheime Dokumente öffentlich gemacht, die einen Abhörskandale um den US-Geheimdienst NSA ins Rollen brachten.

Karlsruhe/Berlin - Die Bundestagsfraktionen von Grünen und Linken bekommen bei ihrer Forderung nun Rückendeckung vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe: In einem am Montag bekanntgewordenen Beschluss vom 11. November entschied der BGH, dass der Untersuchungsausschuss noch einmal über Teile eines Antrags abstimmen muss, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die Voraussetzungen für eine Einreise und Vernehmung des Zeugen Snowden in Deutschland zu schaffen.

"Blamage für die Große Koalition"

Dabei geht es um "pass- und ausländerrechtliche Ermöglichung von Einreise und Aufenthalt sowie Zusage eines wirksamen Auslieferungsschutzes". Sollte der Antrag weiterhin von einem Viertel der Ausschussmitglieder unterstützt werden, müsse der Ausschuss zumindest mehrheitlich zustimmen, entschied eine Ermittlungsrichterin.

"Das Urteil ist eine Blamage für die Große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren", erklärte Konstantin von Notz, Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss.

Snowden hatte im Juni 2013 die ausufernde Internet-Überwachung durch den US-Abhördienst NSA und seinen britischen Partner GCHQ enthüllt. Auch Deutschland soll davon betroffen gewesen sein, das war auch der Auslöser für die Einrichtung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Unter anderem könnte den von Snowden mitgenommenen Papieren zufolge auch ein Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel überwacht worden sein. Eine mögliche Befragung des 33-jährigen Whistleblowers in Berlin sorgt schon lange für Zündstoff.

Schon 2014 wollte der Ausschuss Snowden vorladen

Der NSA-Untersuchungsausschuss entschied bereits 2014, Snowden, der auf seiner Flucht Asyl in Russland bekam, als Zeugen zu hören. Das wurde bisher nicht umgesetzt.

Grüne und Linke halten der Bundesregierung vor, eine Entscheidung dazu in die Länge zu ziehen. Im Dezember 2014 waren Grüne und die Linke mit einem Vorstoß am Bundesverfassungsgericht gescheitert, um die Befragung Snowdens durchzusetzen. Das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe hatte die Klage abgelehnt und auf die Zuständigkeit des BGH verwiesen.

Die Koalitionspartner Union und SPD hatten sich gegen eine Vernehmung auf deutschem Boden gestellt und waren damit den außenpolitischen Bedenken der Bundesregierung gefolgt. Diese fürchtet eine schwere Belastung der Beziehungen zu den USA, falls der frühere Geheimdienstmitarbeiter nach Deutschland kommen würde.

Vernehmung per Video sei nicht gleichwertig

Für Grüne und Linke ist eine Vernehmung per Video oder in Moskau dagegen nicht gleichwertig zu einer persönlichen Befragung in Berlin. Der jetzige Beschluss des BGH ist nach Ansicht von Martina Renner, Linken-Obfrau im Untersuchungsausschuss "eine große Chance für den Bundestag, mit dem Zeugen Edward Snowden wesentliche Fragen der Überwachungspraxis der USA zu klären". Das sei lange überfällig. "Die Bundesregierung steht jetzt vor der Bewährungsprobe. Sie darf sich den Interessen der Geheimdienste nicht unterwerfen."

Wie geht es nun weiter? "Wir werden das Thema noch in dieser Sitzungswoche erneut im Ausschuss aufsetzen", erklärte von Notz mit Blick auf die Ausschusssitzung an diesem Donnerstag. "Nach diesem Urteil kommt die Bundesregierung nicht mehr umhin, sich in der Frage endlich klar zu verhalten."

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