BGH: Kohl darf Tonbänder behalten

Altkanzler Helmut Kohl (CDU) darf die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden.
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Der BGH muss prüfen, ob das OLG bei der Beurteilung des Falls Fehler gemacht hat.
dpa Der BGH muss prüfen, ob das OLG bei der Beurteilung des Falls Fehler gemacht hat.

Altkanzler Helmut Kohl (CDU) darf die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden.

Karlsruhe - Damit scheiterte der Publizist Heribert Schwan mit seiner Revision in Karlsruhe. Der Journalisten hatte mit Kohl darum gestritten, wem die Bänder gehören. Ihnen wird ein erheblicher historischer Wert zugestanden.

Kohl habe einen Herausgabeanspruch gegen den Publizisten, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann in Karlsruhe. Die Bänder befinden sich bereits im Besitz von Kohls Anwalt.

Der Journalisten Schwan hatte in den Jahren 2001 und 2002 lange Gespräche mit Kohl aufgezeichnet. Auf der Grundlage dieser Gespräche verfasste Schwan drei Memoirenbände, in denen jedoch nur Kohl als Autor genannt wird. Während der Arbeiten zum vierten und letzten Band kam es zum Zerwürfnis und Kohl beendete die Zusammenarbeit.

Lesen Sie hier: Nächtliche Panne - "Welt" vermeldet Tod Helmut Kohls

Der ehemalige Bundeskanzler klagte auf Herausgabe der Bänder und bekam in den Vorinstanzen recht, zuletzt beim Oberlandesgericht Köln. Schwan legte Revision ein. "Die Revision wird zurückgewiesen", entschied der BGH nun.

Kohl war von 1982 bis 1998 Bundeskanzler.

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