BGH hebt Freisprüche im "Scharia-Polizei"-Prozess auf

Mehrere junge Männer laufen als "Scharia-Polizei" durch Wuppertal, die Empörung ist groß. Das Landgericht sieht keine Strafbarkeit und spricht die sieben Angeklagten frei. Jetzt entscheidet der Bundesgerichtshof über die Revision der Staatsanwaltschaft.
dpa |
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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche im Fall der Wuppertaler "Scharia-Polizei" aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Wuppertaler Landgericht habe eine rechtsfehlerhafte Abwägung zu der Frage getroffen, ob das Tragen von Warnwesten zum Teil mit dem Aufdruck "Sharia Police" gegen das Uniformverbot verstößt, entschied das Gericht am Donnerstag.

Staatsanwaltschaft legte Revision gegen den Freispruch ein

Alle sieben Angeklagte waren im November 2016 vom Landgericht Wuppertal vom Vorwurf freigesprochen worden, gegen das Uniformverbot verstoßen oder Beihilfe dazu geleistet zu haben. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. (3 StR 427/17)

Die Männer hatten im September 2014 einen nächtlichen Rundgang in Wuppertal unternommen und dabei orange Warnwesten getragen. Sie wollten junge Muslime ansprechen und sie vom Besuch von Spielhallen, Gaststätten oder Bordellen sowie vom Alkoholkonsum abhalten. Der Auftritt der selbst ernannten Sittenwächter hatte bundesweit Empörung ausgelöst.

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